Externe Kinderbetreuung 25'000 Franken Steuerabzug pro Kind

SDA

13.6.2019 - 10:51

Schicken Eltern ihre Kinder teilweise in die Kita, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer statt 10'100 Franken bis zu 25'000 Franken abziehen können. Das Parlament hat einem höheren Abzug für die Kinderbetreuung zugestimmt.
Schicken Eltern ihre Kinder teilweise in die Kita, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer statt 10'100 Franken bis zu 25'000 Franken abziehen können. Das Parlament hat einem höheren Abzug für die Kinderbetreuung zugestimmt.
Source: KEYSTONE/ELISABETH REAL

Die Räte machen den Weg frei für eine grosse Steuerentlastung für Eltern, die ihre Kinder in eine Tagesstädte geben: Bei der direkten Bundessteuer können sie bald mehr als doppelt so viel abziehen wie bisher.

Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer statt 10'100 Franken bis zu 25'000 Franken abziehen können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem höheren Abzug für die Kinderbetreuung zugestimmt.

Damit folgte die kleine Kammer am Donnerstag ihrer vorberatenden Wirtschaftskommission und dem Bundesrat. Dieser hatte im vergangenen Jahr vorgeschlagen, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern, dass Kinderdrittbetreuungskosten steuerlich vermehrt zum Abzug gebracht werden können. Die Summe entspricht in etwa den Kosten für einen nichtsubventionierten Krippenplatz für fünf Tage pro Woche.

Die Revision basiert auf der im Jahr 2011 lancierten Fachkräfteinitiative. Kurzfristig würde die Anpassung bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken führen. Mittelfristig rechnet der Bundesrat mit 2500 neuen Vollzeitstellen, wodurch die Einbussen wettgemacht würden.

Nicht alle Probleme gelöst

Der Ständerat stimmte den höheren Abzügen für Kinderbetreuungskosten deutlich zu. In der Vernehmlassung hatten sich viele Kantone noch skeptisch gezeigt, ob die Vorschläge des Bundesrats die Beschäftigung tatsächlich erhöhen würde. Sicher seien einzig die Steuerausfälle, hiess es.

Die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten könne ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommission. Zwar würden damit nicht alle Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelöst, aber zumindest sei es ein erster Schritt, ergänzte Peter Hegglin (CVP/ZG).

SP geschlossen dagegen

Nur die SP hielt die Massnahmen generell für unbrauchbar. Sie wollte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, statt des Kinderbetreuungsabzugs eine Steuergutschrift auszuarbeiten. Ein solcher Systemwechsel blieb wie im Nationalrat auch im Ständerat chancenlos.

Roberto Zanetti (SP/SO) stellte klar, dass seine Partei nicht etwa das Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie infrage stelle. Das Modell der Mehrheit sei jedoch unpraktisch und «eine veritable Reichensubvention». Die meisten Familien würden davon nichts haben, ergänzte Anita Fetz (SP/BS). «Mit Steuerersparnissen von ein paar hundert Franken setzen wir keine neuen Erwerbsanreize.»

Finanzminister Ueli Maurer und verschiedene bürgerliche Ständeräte konterten aber erfolgreich, dass mit den Vorschlägen steuerliche Anreize gesetzt würden. Familien- oder Gesellschaftspolitik müssten mit anderen Vorlagen betrieben werden.

Gegen höheren Kinderabzug

Im Gegensatz zum Nationalrat will es der Ständerat beim höheren Abzug für Betreuungskosten bewenden lassen. Er ist dagegen, zusätzlich den allgemeinen Kinderabzug von 6500 Franken auf 10'000 Franken zu erhöhen.

Mit 25 zu 19 Stimmen folgte die kleine Kammer ihrer Wirtschaftskommission und dem Bundesrat. Im Nationalrat hatte der Kinderabzug mit der Unterstützung der SVP eine knappe Mehrheit gefunden.

Eine einseitige Belohnung für die Kinderdrittbetreuung sei unfair, kritisierte Peter Föhn (SVP/SZ). Es gebe zahlreiche Eltern, die ihre Kinder selbst betreuten. Auch sie müssten belohnt werden. Er blieb mit seinem Antrag aber erfolglos.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Das Geschäft geht mit einer Differenz zurück an den Nationalrat.

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