Unterwegs im Ausland In diesen Nachbarländern verfallen Zertifikate früher

tafi/Agenturen

17.11.2021

Skifahren in Österreich? Dafür darf die vollständige Impfung ab 6. Dezember nicht länger als neun Monate zurückliegen.
Skifahren in Österreich? Dafür darf die vollständige Impfung ab 6. Dezember nicht länger als neun Monate zurückliegen.
Bild: Barbara Gindl/APA/dpa

Ob Reisen oder Restaurant: Mit dem Covid-Zertifikat geniessen Schweizer*innen im Ausland die gleichen Freiheiten wie zu Hause. Allerdings ist der Impfnachweis in einigen Nachbarländern weniger lange gültig.

tafi/Agenturen

Mit der Diskussion um Booster-Impfungen wird auch die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats zunehmend ein Thema – nicht nur in der Schweiz, sondern in Europa. Das bestätigte Virginie Masserey, Leiterin Sektion Infektionskontrolle beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag auf einer Medienkonferenz.

Grundsätzlich gilt das Schweizer Covid-Zertifikat weiterhin ein Jahr ab dem Zeitpunkt der zweiten Impfung. Bei einer Booster-Impfung beginnt die Jahresfrist von neuem. Dies bestätigte Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif), bei SRF: «Das Zertifikat gilt nach der zweiten Impfung 365 Tage lang und nach der Booster-Impfung gilt es ab dann wieder 365 Tage.» Zumindest in der Schweiz.

Zertifikate können im Ausland früher verfallen

Im Ausland können die Regeln anders sein. Darauf weist auch Virginie Masserey hin: «Jedes Land kann selbst über die Gültigkeitsdauer des Zertifikats entscheiden.» Es obliege zudem jedem Land selber, Einreisebestimmungen an den Impfstatus oder eine Booster-Impfung zu knüpfen.



Einige Länder haben bereits damit begonnen, die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten anzupassen. In Israel etwa verfällt der Status als geimpfte Person bereits nach sechs Monaten. Aber auch in einigen Nachbarländern werden die Zertifikatsregeln verschärft: Dies kann auch für Schweizer Reisende Konsequenzen haben – etwa bei der Einreise oder bei der Durchsetzung von 2G-Regeln.

Österreich wird strenger

Voran geht dabei Österreich. Dort verringert sich die Gültigkeit von Impfnachweisen ab dem 6. Dezember auf neun Monate (270 Tage) ab dem Zeitpunkt der vollständigen Impfung. Liegt die Impfung länger zurück, gilt man als ungeimpft. Allerdings verlängert eine Auffrischungsimpfung die Frist um 360 Tage ab Impfdatum.



In Deutschland wird das österreichische Modell derzeit nur diskutiert. Vor allem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder macht sich dafür stark, dass der Corona-Impfstatus nach neun Monaten verfällt. Bislang gilt man in Deutschland zwölf Monate nach der letzten Impfdosis als vollständig geimpft.

Frankreich verlangt bei Älteren Booster für Zertifikat

Allerdings behalten sich die deutschen Behörden seit jeher vor, «je nach beobachteter Wirkungsdauer der Impfstoffe diesen Zeitraum anzupassen, beziehungsweise eine Auffrischungsimpfung anzubieten». Die Booster-Impfung verlängert den Impfstatus auch in Deutschland ab Impfdatum um ein Jahr. Genesene müssen sich derzeit nach sechs Monaten einmalig impfen lassen, um als geschützt zu gelten.

In Frankreich müssen alle Menschen über 65 Jahre, die vor mehr als sechs Monaten geimpft worden seien, bis Mitte Dezember einen sogenannten Booster bekommen, damit ihr Gesundheitspass gültig bleibt. Nur mit dem Gesundheitspass ist der Besuch von Restaurants und vielen öffentlichen Einrichtungen in Frankreich erlaubt.