Altersvorsorge Initiative für 13. AHV-Rente kommt zustande

SDA

28.6.2021 - 15:01

Giorgio Tuti, Vize-Praesident SGB, Präsident SEV, spricht während der Einreichung der Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente), am 28. Mai 2021 in Bern. (Archiv)
Giorgio Tuti, Vize-Praesident SGB, Präsident SEV, spricht während der Einreichung der Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente), am 28. Mai 2021 in Bern. (Archiv)
Bild: Keystone

Jetzt ist der Bundesrat am Zug: Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» hat genügend Unterschriften gesammelt. 

SDA

Die Ende Mai vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist formell zustande gekommen. Laut der Bundeskanzlei wurden 101'793 gültige Unterschriften registriert. Nun kümmert sich der Bundesrat um das Volksbegehren.

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» will das Rentenniveau erhöhen. Die Urheber reichten vor einem Monat 137'550 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein, teilweise – gestützt auf die Covid-Verordnung – ohne Stimmrechtsbescheinigung. Da genug bescheinigte Unterschriften eingereicht wurden, verzichtete die Bundeskanzlei auf die Einholung von weiteren Bescheinigungen, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.

Als Nächstes muss nun der Bundesrat zur Initiative Stellung beziehen. Das Volksbegehren verlangt die Einführung einer weiteren Auszahlung der Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat, so wie auf den 13. Monatslohn. Das würde gemäss den Initianten einer Erhöhung der AHV-Renten um 8,33 Prozent entsprechen und vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen begünstigen.

Parallel zur Initiative bereitet sich der SGB auf ein Referendum gegen die laufende AHV-Reform vor. Diese Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung zwischen den Räten. Sie sieht unter anderem die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahren vor.