Bundesgericht Russisches Gesuch zu Steuerfragen auf Eis gelegt

mi, sda

7.6.2022 - 12:00

Das Bundesgericht hat das russische Gesuch aufgrund der Invasion der Ukraine beurteilt. 
Das Bundesgericht hat das russische Gesuch aufgrund der Invasion der Ukraine beurteilt. 
KEYSTONE

Russland muss warten: Das Bundesgericht hat wegen des Krieges in der Ukraine ein Amtshilfeersuchen vorerst bis Ende September ausgesetzt. Moskau wollte auch Auskunft über Bankkonten ukrainischer Bürger. 

Keystone-SDA, mi, sda

Die zuständige russische Behörde hat die Schweiz 2018 um Amtshilfe in Steuersachen ersucht. Verlangt wurden Auskünfte zu Bankkonten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bewilligte die ersuchte Amtshilfe 2019, und das Bundesverwaltungsgericht wies am 21. Februar 2022 eine dagegen erhobene Beschwerde ab. Betroffene Gesellschaften und eine Privatperson gelangten daraufhin ans Bundesgericht.

Das Gesuch der Beschwerdeführenden um vorläufige Sistierung des Verfahrens wurde nun per Verfügung der Präsidentin der zuständigen Abteilung des Bundesgerichts gutgeheissen. Das Verfahren wird vorerst bis Ende September 2022 ausgesetzt, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Anschliessend werde die Situation neu geprüft.

Nationale und internationale Interessen

Bei der Interessenabwägung sei den internationalen und nationalen Massnahmen und Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation im Kontext mit dem Krieg in der Ukraine Rechnung getragen worden, heisst es weiter. Zumindest ein Teil der von der Amtshilfe betroffenen Personen seien ukrainischer Nationalität und hätten ihr Domizil in der Ukraine.

Im internationalen Kontext gelte es, «das Interesse der Schweiz an einer kohärenten Haltung der Bundesbehörde gegenüber der Russischen Föderation zu berücksichtigen». Die Sistierung des Verfahrens stehe im Einklang mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen, ebenso wie mit dem Entscheid des Bundesamtes für Justiz und der Bundesanwaltschaft, Rechtshilfeverfahren in Strafsachen gegenüber Russland bis auf Weiteres auszusetzen.

Hinzu komme die Mitgliedschaft der Schweiz in internationalen Organisationen, welche die Russische Föderation ausgeschlossen oder deren Mitgliedschaft ausgesetzt hätten. Die Sistierung erlaube es, vor einem endgültigen Entscheid in der Sache selber der Entwicklung der Situation Rechnung zu tragen.

Verfügung 2C_219/2022 vom 31. Mai 2022