«Flickenteppich» beenden Pharmabranche fordert neues Gesetz für Gesundheitsdaten

SDA, gbi

4.10.2022 - 10:06

Gesundheitsdaten werden zunehmend digitalisiert – doch sieht der Verband Interpharma noch grosses Potenzial bei deren Nutzung. (Symbolbild)
Gesundheitsdaten werden zunehmend digitalisiert – doch sieht der Verband Interpharma noch grosses Potenzial bei deren Nutzung. (Symbolbild)
Keystone

Um Gesundheitsdaten sinnvoll zu nutzen, brauche es ein Bundesgesetz – das fordert der Verband Interpharma. Er kritisiert: Die aktuelle Regelung sei hinderlich und die Schweiz drohe, ins Hintertreffen zu geraten.

4.10.2022 - 10:06

Bei der Digitalisierung bestehe im Schweizer Gesundheitswesen ein enormes Aufholpotenzial – das kritisiert Interpharma, der Verband der forschenden Pharmaindustrie, am Dienstag vor den Medien. Die Mängel seien in der Covid-19-Pandemie besonders augenfällig geworden.

Dem Verband zufolge entstehen im öffentlichen Gesundheitswesen täglich Daten mit hohem Nutzen. Diese bleiben aber weitgehend ungenutzt, wie Interpharma feststellte. Deshalb legte der Verband bereits vor einem Jahr einen Fahrplan für eine zusammenhängende Strategie zur Digitalisierung des Gesundheitssystems vor.

In einem am Dienstag vorgestellten Rechtsgutachten machte Interpharma geltend, die heutigen Regelungen würden einem Flickenteppich gleichen. Bei der Anonymisierung der Daten gebe es grosse Unsicherheiten.

Die geltende Regelung zur Bekanntgabe von Daten sei ein Hindernis für den Datenaustausch zwischen den Akteuren, und die geltenden Offenlegungsmöglichkeiten brächten in der Praxis nicht die nötige Rechtssicherheit.

Deswegen steht die Schweiz gemäss dem Pharmaverband vor «dringenden Herausforderungen». Ausgehend von einer umfassenden Strategie müsste die Nutzung der anfallenden Gesundheitsdaten gesetzlich geregelt werden. Dabei sollte eine Koordinationsstelle die Verknüpfung und Nutzung ermöglichen und vereinfachen.

Bundesrat will Vorschläge bis 2023

Als erfreulich bezeichnete Interpharma das von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) vorgeschlagene Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten.

In dieser vom Rat noch nicht behandelten Motion gibt die Kommission ihrer Überzeugung Ausdruck, dass erst die Datenverknüpfung neue Erkenntnisse ermöglicht. Der entsprechende Datenaustausch sollte in einem gesicherten rechtlichen Rahmen erfolgen können.

Der Bundesrat lässt aktuell die Voraussetzungen abklären, unter denen die Forschung besonders schützenswerte Gesundheitsdaten besser nutzen kann.

Dabei schwebt ihm ein System für die Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten unter Gewährleistung des Datenschutzes vor. Das Eidgenössische Departement des Innern soll der Landesregierung bis Ende 2023 Vorschläge unterbreiten.

SDA, gbi