Kampfjet-AbsturzPilot der Patrouille Suisse steht vor Militärgericht
ga, sda
19.12.2022 - 06:49
Ein Pilot der Schweizer Kunstflugstaffel Patrouille Suisse muss sich sechs Jahre nach dem Absturz seiner Maschine in Leeuwarden (NL) ab Montag vor dem Militärgericht 2 in Aarau verantworten. Es geht um fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material.
Keystone-SDA, ga, sda
19.12.2022, 06:49
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Der Auditor (Ankläger) wirft dem Berufspiloten zudem fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässiges Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor. Die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht dauert mehrere Tage.
Während eines Trainingsflugs für die «Netherland Air Force Open Days» waren am Nachmittag des 9. Juni 2016 zwei Kampfflugzeuge vom Typ «Northrop F-5 E Tiger II» der Patrouille Suisse in der Nähe des Luftwaffenstützpunktes Leeuwarden kollidiert.
Der Pilot, der sich diese Woche vor dem Militärgericht verantworten muss, verlor infolge der Kollision unverzüglich die Kontrolle über sein Flugzeug. Er betätigte den Schleudersitz. Beim Abschuss des Schleudersitzes und der nachfolgenden Landung in einem Treibhaus erlitt er leichte Verletzungen.
Kampfflugzeug schrottreif
Das F5-Tiger-Kampfflugzeug zerschellte in unmittelbarer Nähe des an einem Weiher gelegenen Treibhaus. Das Flugzeug wurde vollständig zerstört; es entstand gemäss des Untersuchungsberichts eine Schadensumme von 800'000 Franken.
Bei der Kollision wurde das zweite Kampfflugzeug des gleichen Typs beschädigt. Es blieb jedoch manövrierfähig. Der Pilot konnte die Maschine sicher landen.
Es handelte sich um ersten schweren Unfall der Kunstflugstaffel Patrouille Suisse in ihrem damaligen Bestehen seit 52 Jahren. Der Auftritt in Leeuwarden wurde als Konsequenz des Flugunfalls abgesagt.
Bericht: Maschine aus den Augen verloren
Der Auditor wirft dem Piloten der abgestürzten Maschine vor, bei dem von ihm geflogenen Annäherungsmanöver seine Sorgfaltspflichten verletzt und auf diese Weise die Kollision verursacht zu haben.
Der Pilot verlor gemäss eines früher publizierten Untersuchungsberichts das zweite am Unfall beteiligte Flugzeug aus den Augen. Dieser habe es jedoch unterlassen, dies über Funk mit dem Wort «blind» zu melden. Für den Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das Militärgericht 2 hatte die Hauptverhandlung zu diesem Fall bereits im November 2011 in St. Gallen angesetzt. Nach wenigen Stunden wurde der Prozess vertragt. Der Verteidiger des beschuldigten Berufspiloten wurde wegen drohender Interessenskonflikte nicht zugelassen.