StrassenverkehrKantone wollen das Rechtsüberholverbot abschaffen
uri
24.1.2019
Die Politik will das legale Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn erlauben. Viele Kantone gehen sogar noch einen Schritt weiter und stellen nun auch das Rechtsüberholverbot in Frage.
Bundesrat und Parlament wollen mit der Legalisierung des vorsichtigen Rechtsvorbeifahrens auf der Autobahn den Strassenverkehr flüssiger und sicherer machen. Diese Neuerung wird auch von den Kantonen positiv betrachtet.
Praktisch alle Kantone würden die neue Regelung begrüssen, schreibt «Blick». Der Zeitung lagen 17 kantonale Stellungnahmen aus der noch laufenden Vernehmlassung zur Frage vor. Die Mehrheit der Kantone ginge aber noch einen Schritt weiter. Sie seien sogar dafür, «auch gleich das Rechtsüberholverbot zu überdenken.»
Rechtsunsicherheit befürchtet
Kantone wie Basel-Stadt oder Zürich fragten sich, ob «eine generelle Aufhebung des Rechtsüberholverbots» nicht «konsequenter wäre als die nun vorgeschlagene teilweise Lockerung». Schliesslich sei es sowohl für Verkehrsteilnehmer als auch auch die polizeilichen Kontrollorgane schwer, «zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren» und «verbotenem Rechtsüberholen» zu unterscheiden. Befürchtet wird eine «neue Rechtsunsicherheit».
Die Streichung des Rechtsüberholverbots sei für den Kanton Glarus gar ein eigentliches Muss. Man könne sich dem Rechtsüberholen zukünftig nämlich fast gar nicht mehr entziehen, «weil die Verkehrsdichte zu hoch ist». Ähnlich argumentiere auch der Kanton Baselland.
«Völlig neue Verkehrsphilosophie»
Der Kanton Schwyz merke zudem an, dass «die Hauptverantwortung für gefahrlose Fahrstreifenwechsel vom Überhol- auf den Normalstreifen künftig beim Linksfahrer» liege. Dieser müsse dann nämlich jederzeit davon ausgehen, dass rechts an ihm vorbeigefahren werde. Deshalb schaffe auch das Rechtsüberholen keine zusätzliche Gefahr.
FDP-Nationalrat Thierry Burkart, der die Motion zum Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn eingereicht hatte, zeigte sich überrascht davon, dass ihn die «Kantone in dieser Frage rechts überholen». Er sei aber offen für eine entsprechende Anpassung, auch wenn es sich dann um eine «völlig neue Verkehrsphilosophie» handle.
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