Bundesgericht Keine "dissenting opinions" am Bundesgericht

SDA

25.1.2019 - 17:41

Die Vorschläge des Bundesrates für die Entlastung des Bundesgerichts sind bei der Rechtskommission des Nationalrates umstritten. (Themenbild)
Die Vorschläge des Bundesrates für die Entlastung des Bundesgerichts sind bei der Rechtskommission des Nationalrates umstritten. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates will Vorschläge des Bundesrates zur Entlastung des Bundesgerichts von Bagatellfällen diskutieren. In den Augen der Minderheit taugen die Vorschläge nicht, um diese Entlastung herbeizuführen.

Die Rechtskommission (RK) beschloss mit 13 zu 11 Stimmen, auf die Revision des Bundesgerichtsgesetzes einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zu Ende beraten hat sie die Vorlage aber noch nicht; die Gesamtabstimmung steht noch aus.

Erste Entscheide hat die Kommission bereits gefällt. Mit 19 zu 4 Stimmen lehnt sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit ab, in Urteilen aus Lausanne abweichende Meinungen (dissenting opinions) zu erwähnen. In öffentlichen Beratungen des Gerichts werde diesem Anliegen bereits entsprochen, hielt sie fest.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Bundesrichterinnen und -richter ihre abweichende und begründete Minderheitsmeinung dem Urteil als Anhang beifügen können. Damit will er die Transparenz erhöhen. Ausserdem entspricht dies einem Auftrag des Parlaments. 2015 überwies der Ständerat eine Motion mit diesem Anliegen.

Zwei Anträge für die Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde lehnte die RK mit je 18 zu 5 Stimmen ab, "nach angeregter Diskussion", wie es hiess. Der Bundesrat hätte diese Beschwerde zunächst abschaffen wollen. Nach der Vernehmlassung entschied er dann aber, sie beizubehalten.

Damit erntete er Kritik des Bundesgerichts. Mit der Möglichkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde bewirke die Vorlage nicht eine Entlastung des Gerichts, sondern eine zusätzliche Belastung, hielt das Bundesgericht fest.

Die Mehrheit der RK findet, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde gehöre zum schweizerischen Rechtsschutzssystem und stehe exemplarisch für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt fühlt, soll das höchste Gericht anrufen können.

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