Affäre Broulis Keine Einigung zwischen Broulis und Tamedia

SDA

9.4.2019 - 18:53

Der Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis geriet im Frühjahr 2018 ins Schussfeld der Kritik. Der Vorwurf lautete «Steueroptimierung». Der Freisinnige wurde in einem Gutachten entlastet.
Der Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis geriet im Frühjahr 2018 ins Schussfeld der Kritik. Der Vorwurf lautete «Steueroptimierung». Der Freisinnige wurde in einem Gutachten entlastet.
Source: Keystone/ADRIEN PERRITAZ

Ein Schlichtungsverfahren zwischen dem Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis und einem Journalisten des «Tages-Anzeiger» hat am Dienstag zu keiner Einigung geführt. Eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien ist jedoch weiterhin möglich.

«Wir haben den Streit nicht beilegen können. Aber wir haben beschlossen, das Verfahren für einen Monat auszusetzen und uns unter Anwälten zu treffen, um eine Lösung zu finden», sagte Tamedia-Anwalt Kevin Guillet der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Schlichtung erfolgte im Anschluss an die im Februar von Broulis gegen Tamedia und den Journalisten erhobene Zivilklage wegen Ehrverletzung. Der FDP-Politiker sieht sich durch mehrere Zeitungsartikel persönlich angegriffen. Darin ging es insbesondere um die Russland-Reisen von Broulis und um die Steuersituation von Parteikollegin Isabelle Moret und eines Nahestehenden des Waadtländer Finanzdirektors.

Broulis fordere das Gericht auf, zunächst den Tatbestand der Ehrverletzung festzustellen, erklärte Broulis' Anwalt Alexandre Curchod. Danach müsse Tamedia bestimmte Inhalte von den Onlineseiten der Zeitungen entfernen. Weiter fordert der Staatsrat eine finanzielle Genugtuung.

Zudem wünschen sich die Beschwerdeführer, dass Tamedia und dem Westschweizer Korrespondenten des «Tagi» verboten wird, «ehrverletzende Äusserungen» zu wiederholen. Schliesslich müsse das Gerichtsurteil oder ein Auszug davon in den Titeln von Tamedia veröffentlicht werden.

Tamedia wehrt sich

Tamedia dagegen ist der Ansicht, dass die Berichterstattung korrekt und informativ war. Die Artikel hätten Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betroffen wie die Steuerpolitik des Kantons Waadt und mögliche Interessenkonflikte von Waadtländer Politiker .

Die aufgeworfenen Fragen seien berechtigt gewesen. Sie seien im Rahmen der Pressefreiheit gestellt worden. Bei dem von der Gegenpartei verlangten Schadenersatz handle es sich um eine Summe von bis zu 75'000 Franken, hiess es bei Tamedia.

Die Mediation war nicht öffentlich zugänglich. Am Ende der Verhandlung wollte Broulis keine Kommentare abgeben. Nach dem Scheitern des Schlichtungsverfahrens hat der Staatsrat nun drei Monate Zeit, um eine Zivilklage vor dem zuständigen Gericht einzureichen.

Belastende Steueraffäre

Im Februar 2018 der Journalist einen Artikel über Broulis mit dem Titel «Das Steuergeheimnis des Finanzdirektors» geschrieben. Er enthüllte, dass der Freisinnige zwei Drittel seiner Gemeindesteuern in Sainte-Croix und ein Drittel in Lausanne bezahlt. Er habe damit seine Steuererklärung optimiert.

Der Minister wies die Vorwürfe zurück. Nach monatelangen Spannungen und nach einem Expertengutachten wurde Broulis entlastet. Aber der Fall war damit nicht beendet. Der Journalist veröffentlichte weitere Artikel über Broulis und dessen umstrittene Russland-Reisen. Auch in dieser Sache wurde Broulis nach einer Untersuchung schliesslich entlastet.

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