Vorstoss vom Tisch Ständerat will keine einheitlichen Regeln für Sicherheitsfirmen

SDA

16.12.2019 - 17:31

Für private Sicherheitsfirmen gibt es weiterhin keine schweizweit einheitlichen Regeln. Der Ständerat hat sich knapp dagegen ausgesprochen. (Themenbild)
Für private Sicherheitsfirmen gibt es weiterhin keine schweizweit einheitlichen Regeln. Der Ständerat hat sich knapp dagegen ausgesprochen. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Ständerat stellt sich gegen schweizweit einheitliche Regeln für private Sicherheitsunternehmen. Er hat am Montag eine Motion von SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf (ZH) abgelehnt, mit 23 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Heute sind die privaten Sicherheitsdienstleistungen je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Die Firmen können sich in Kantonen mit niedrigem Standard niederlassen. Damit sei das Risiko gross, dass der Kanton mit dem niedrigsten Regelungsniveau den Standard für die gesamte Schweiz diktiere, schrieb Seiler Graf in ihrem Vorstoss.

Das störte auch die vorberatende Ständeratskommission. Die Kantone hätten es bis heute nicht zustande gebracht, das Problem zu lösen, sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR).

Sensibler Bereich

Es gehe um einen äusserst sensiblen Bereich, da das Sicherheitspersonal oft im direkten Kontakt zur Bevölkerung stehe und Tätigkeiten ausübe, die mit den polizeilichen Aufgaben eng verwandt seien, stellte Dittli fest.

Für den Schutz der Bevölkerung müsse eine schweizweit gültige Regelung mit Minimalstandards bezüglich Zulassung und Ausbildung gefunden werden. Unter den gegebenen Umständen könne diese nur mit einem Bundesgesetz realisiert werden.

Olivier Français (FDP/VD) zeigte sich generell besorgt über die Präsenz einer «Privatpolizei». Wenn private Sicherheitskräfte nicht nur für Eingangskontrollen zuständig seien, sondern beispielsweise bei Kundgebungen eingesetzt würden, werde es heikel. Er sprach sich aus diesem Grund gegen den Vorstoss aus.

Kompetenz der Kantone

Andere Gegnerinnen und Gegner argumentierten, es gebe keine Probleme. Wenn eine Sicherheitsfirma von ihren Mitarbeitenden einen Strafregisterauszug verlangen wolle, könne sie dies tun, befand Thomas Minder (parteilos/SH). Ihr das vorzuschreiben, wäre aber ein gewaltiger Eingriff ins liberale Arbeitsrecht.

Ausserdem handle es sich nicht um eine Aufgabe des Bundes. Die Sicherheit liege in der Kompetenz der Kantone. Deshalb müssten sie eine Lösung anstreben.

Die Westschweizer Kantone haben sich zu einem Konkordat zusammengeschlossen. In der Deutschschweiz scheiterte eine Konkordatslösung mit dem Namen Küps: Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sistierte den Versuch 2017. In der Folge plädierte sie für eine Bundeslösung.

Scharfer Hund genügt

Der Bundesrat hatte sich ursprünglich gegen die Motion ausgesprochen, befürwortet nach dem Scheitern des Konkordats und der Positionierung der KKJPD aber eine Bundeslösung.

Auch aus Sicht des Bundesrates gibt es Probleme. Justizministerin Karin Keller-Sutter sprach von «dubiosen» Anbietern. Heute könne eine Sicherheitsfirma gründen, wer einen scharfen Hund habe, gab sie zu bedenken.

Auch ausländische Firmen könnten sich in Kantonen ohne Regulierung niederlassen und dann in anderen Kantonen Dienstleistungen anbieten – in Kantonen, die eine Regelung möchten. Der Staat habe hier eine Verantwortung, sagte Keller-Sutter. Und die seriösen Firmen hätten kein Problem mit einer Regelung.


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