Überwachung Keine Zunahme der Überwachung

SDA

21.5.2019 - 13:24

Im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst insgesamt 7950 Überwachungsmassnahmen angeordnet. (Symbolbild)
Im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst insgesamt 7950 Überwachungsmassnahmen angeordnet. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Im Jahr 2018 sind etwa gleich viele Überwachungsmassnahmen angeordnet worden wie im Vorjahr – trotz neuer Möglichkeiten der Behörden. Insgesamt waren es 7950 Massnahmen.

Die Strafverfolgungsbehörden können solche Massnahmen zur Aufklärung von schweren Straftaten anordnen, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann das präventiv tun. Dieses Recht hat der NDB seit dem 1. September 2017. Nun liegt die erste Jahresstatistik vor, in der sich das niederschlägt.

Die Zahl der Überwachungsmassnahmen ist wegen der neuen Kompetenzen des NDB nicht explodiert. Dieser hat zwar davon Gebrauch gemacht. Weil Polizei und Strafverfolgungsbehörden weniger Überwachungsmassnahmen anordneten, ist die Gesamtzahl aber nicht gestiegen.

Telefonate mithören

Für die Abwicklung ist der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) zuständig. Angeordnet werden Echtzeitmassnahmen wie das Mithören von Telefonaten oder Mitlesen von E-Mails sowie rückwirkende Massnahmen. Dabei wird geklärt, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.

2018 wurden 2554 Echtzeitüberwachungen durchgeführt, wie der Dienst ÜPF am Dienstag mittelte. Im Vorjahr waren es 2512 gewesen. Die Zahl der rückwirkenden Überwachungen sank von 5438 auf 5396.

Neue Zählweise eingeführt

Gezählt werden grundsätzlich alle Massnahmen, die einen Überwachungsauftrag an eine Fernmeldedienstanbieterin zur Folge haben. In einigen Fällen wird dieselbe Massnahme mehrfach gezählt – zum Beispiel, weil für die Ausführung einer Massnahme zwei Aufträge erteilt werden.

Der Dienst ÜPF hat deshalb eine neue Zählweise eingeführt. Gemäss dieser wurden im vergangenen Jahr 1676 Echtzeitüberwachungen und 5225 rückwirkende Überwachungen durchgeführt.

Neu vor allem bei Vermögensdelikten

Am meisten Überwachungen wurden 2018 zur Aufklärung von schweren Vermögensdelikten angeordnet. Diese machten 35 Prozent aus. Auf schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz entfielen 34 Prozent der Massnahmen, auf Handlungen gegen Leib und Leben 8 Prozent. 2017 lagen die Betäubungsmitteldelikte an erster Stelle.

Gestiegen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Notsuchen nach vermissten Personen, und zwar um 5 Prozent auf 651. Sechs Mal wurde ausserdem nach entflohenen Häftlingen gefahndet.

84 Einsätze mit IMSI-Catcher

Seit dem 1. März 2018 stehen den Strafverfolgungsbehörden neue Instrumente zur Verfügung. Das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF erlaubt ihnen, Trojaner (GovWare) in Computer einzuschleusen. Auch IMSI-Catcher können eingesetzt werden. Diese werden vor allem zum Orten von Handys verwendet. Sie können auch dazu dienen, Handy-Gespräche abzuhören.

IMSI-Catcher kamen bereits 84 Mal zum Einsatz. GovWare-Einsätze verzeichnet der Dienst ÜPF für 2018 dagegen noch keine. Das bedeutet aber nicht, dass keine Staatstrojaner eingesetzt wurden: Die Einsätze werden statistisch erst erfasst, wenn sie abgeschlossen sind. Das soll verhindern, dass Ermittlungen gefährdet werden.

422 Überwachungen des NDB

Der Nachrichtendienst ordnete im Jahr 2018 insgesamt 422 Überwachungen an, gemäss neuer Zählweise 388. Beim grössten Teil handelt es sich um rückwirkende Überwachungen.

Der Nachrichtendienst selber gibt jeweils die Zahl der Fälle an und nicht jene der Überwachungen. Spricht er beispielsweise von 10 Überwachungsfällen und der Dienst ÜPF von 400 NDB-Überwachungen, bedeutet das, dass pro Fall 40 Überwachungsmassnahmen angeordnet wurden.

Kanton Waadt an der Spitze

Der Nachrichtendienst liegt bei den Auftraggebern von Bund und Kantonen damit an fünfter Stelle, die Bundesanwaltschaft an elfter. Am meisten Überwachungsmassnahmen wurden 2018 im Kanton Waadt angeordnet, gefolgt von den Kantonen Zürich, Genf und Bern.

Mit Abstand am meisten überwacht wird das mobile Netz. Auf das Festnetz und den Postverkehr entfällt nur ein geringer Teil. Zur Internetüberwachung wurden 2018 nur sieben Massnahmen angeordnet. Laut dem ÜPF hat dies mit Verschlüsselung zu tun.

Abnahme möglich

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte vor kurzem gewarnt, Polizei und Staatsanwaltschaften könnten in Zukunft häufiger auf Überwachung verzichten – zum einen wegen der zunehmend verschlüsselten Kommunikation, zum anderen wegen der Kosten.

Dies berge das Risiko, dass die Strafverfolgungsbehörden auf weniger effektive Ermittlungstaktiken auswichen, schrieb die EFK. Es sei aber auch denkbar, dass vermehrt Govware eingesetzt werde. Das Ausweichen auf andere Instrumente wiederum könnte dazu führen, dass dem Dienst ÜPF Mittel fehlen.

Weniger Gebühren

Im Jahr 2018 entrichteten die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst rund 12 Millionen Franken Gebühren, eine Million weniger als im Vorjahr. Den mitwirkungspflichtigen Fernmeldedienstanbietern musste der Dienst ÜPF Entschädigungen in der Höhe von rund 6,5 Millionen Franken vergüten.

Der Kostendeckungsgrad des Dienstes ÜPF lag bei 49 Prozent. Um den anvisierten Kostendeckungsgrad von 70 Prozent zu erreichen, wären gemäss EFK massive Gebührenerhöhungen notwendig.

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