Burka-Verbot Bund könnte auf Wunsch der Kantone legiferieren

su, sda

15.3.2021 - 16:31

Der algerische Polit-Aktivist Rachid Nekkaz und Karima im Niqab demonstrieren gegen das Burka-Verbot im Kanton St. Gallen. In diesem Kanton gilt das Verbot bereits. 
Der algerische Polit-Aktivist Rachid Nekkaz und Karima im Niqab demonstrieren gegen das Burka-Verbot im Kanton St. Gallen. In diesem Kanton gilt das Verbot bereits. 
Bild: Keystone

Vor gut einer Woche wurde das Burka-Verbot an der Urne angenommen. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter sind nun die Kantone am Zug. 

su, sda

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde Anfang März von Volk und Ständen angenommen. Bei der Umsetzung nun sind die Kantone im Lead, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter am Montag in der Fragestunde des Nationalrates sagte. Es handele sich um eine klassische polizeiliche Aufgabe.

Der Bundesrat wolle gewährleisten, dass die neue Bestimmung in der Verfassung rasch umgesetzt werden könne, betonte Keller-Sutter weiter. Sollten die Kantone allerdings auf ihre Kompetenz verzichten, würde der Bund subsidiär gesetzgeberisch tätig werden.

Um keine Zeit zu verlieren, habe sie beim Bundesamt für Justiz bereits Vorarbeiten in Auftrag gegeben, berichtete Keller-Sutter dem Nationalrat. Eine Umsetzung der Verfassungsbestimmung im Strafgesetzbuch stelle allerdings gewisse Probleme, sagte sie.

Die wahre politische Frage betreffe nicht die nun verbotenen Ganzkörper-Verschleierungen, sondern den Umgang mit Vermummten an politischen Veranstaltungen oder im Zusammenhang mit Sport. Sollte der Bund ein Gesetz erlassen, gäbe es da kaum mehr Spielraum für die Kantone. Bund und Kantone hätten den Dialog aufgenommen.

Die neue Verfassungsbestimmung verpflichtet die Kantone, innerhalb von zwei Jahren das Verhüllungsverbot in ihrer Gesetzgebung zu konkretisieren. Die Initiative wurde am 7. März mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.