Kindesschutz Kindesschutz-Vorlage unter Dach und Fach

SDA

14.12.2017 - 12:19

Künftig sind Kita-Mitarbeiterinnen verpflichtet, die Kesb einzuschalten, wenn konkrete Hinweise auf die Gefährdung des Kindeswohls vorliegen.
Künftig sind Kita-Mitarbeiterinnen verpflichtet, die Kesb einzuschalten, wenn konkrete Hinweise auf die Gefährdung des Kindeswohls vorliegen.
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National- und Ständerat haben neue Regeln für Gefährdungsmeldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb beschlossen. Damit soll vor allem der Schutz von Kleinkindern verbessert werden.

Beide Räte stimmten am Donnerstag stillschweigend dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Die Kindesschutz-Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Umstritten war zuletzt noch, wie hoch die Schwelle für Gefährdungsmeldungen an die Kesb sein soll.

Der Ständerat wollte eine tiefere Hürde, der Nationalrat eine höhere. Die Einigungskonferenz entschied sich für einen Kompromiss. Demnach soll die Hürde für Meldepflichtige etwas höher sein als für jene, die Meldung erstatten können, aber nicht müssen.

Meldepflicht ausgedehnt

Der Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht: Künftig unterliegen nicht nur amtliche Personen wie Lehrerinnen und Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht. Das soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit amtlichen Personen in Kontakt kommen.

Die Pflicht gilt für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Sie müssen die Kesb einschalten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Der Nationalrat hatte die Formulierung "ernsthaft gefährdet" gewählt. Der Ständerat wiederum wollte keine konkreten Hinweise verlangen.

Keine harten Fakten nötig

Die kleine Kammer befürchtete, mit dieser Voraussetzung würden die Meldungen zu spät erfolgen. In den Räten wurde aber klargestellt, dass "konkrete Hinweise" nicht "harte Fakten" seien. Es bedeute lediglich, dass bei einer Gefährdungsmeldung Anhaltspunkte genannt werden sollten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Für Personen, die nicht meldepflichtig sind, sind konkrete Hinweise keine Voraussetzung für eine Meldung. Hier hat sich der Ständerat durchgesetzt. Im Gesetz ist verankert, dass jede Person der Kesb Meldung erstatten kann, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint.

Kleinkinder besser schützen

Sommaruga stellte am Ende der Beratungen fest, es handle sich um einen vertretbaren Kompromiss, weil er beträchtliche Vorteile bringe für den Schutz gefährdeter Kinder. Der Nationalrat hatte zunächst gar nicht darüber beraten wollen. Beim zweiten Anlauf stimmten SVP und FDP aber nicht mehr geschlossen dagegen.

Die Befürworter in den Räten wiesen auf die grosse Zahl von Misshandlungen hin. Jährlich müssten über 1500 Kinder deswegen in Spitälern behandelt werden. Rund die Hälfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.

Genauer hinschauen

Jeder Fall von Kindesmisshandlung sei ein Fall zu viel, stellte Sommaruga fest. Es sei offensichtlich, dass eine Lücke bestehe - und das ausgerechnet bei den Kleinkindern. In den Beratungen wurde auch betont, dass es einzig darum gehe, genau hinzuschauen. Eine Meldung an die Kesb löse nicht zwingend Massnahmen aus.

Neu dürfen sich auch Ärztinnen, Psychologen und Anwälte an die Kindesschutzbehörde zu wenden, trotz des Berufsgeheimnisses. Wenn sie vom Berufsgeheimnis entbunden wurden, können sie der Kesb auch bei der Abklärung des Sachverhalts zu helfen. Für Anwälte geht hier das Berufsgeheimnis vor.

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