Urteil gegen Klimaaktivisten Der Aufruf zum «Militärstreik» führt vor das Bundesstrafgericht

tafi/SDA

5.5.2023 - 12:52

Drei Klimaaktivisten müssen sich wegen des Aufrufs zur Militärdienstverweigerung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
Drei Klimaaktivisten müssen sich wegen des Aufrufs zur Militärdienstverweigerung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
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Drei Angeklagte aus der Gruppe «Klimastreik» haben 2020 im Internet dazu aufgefordert, den Militärdienst zu verweigern. Ihr Fall landete vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, das heute sein Urteil fällt.

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  • Drei Klimaaktivisten haben 2020 dazu aufgerufen, den Militärdienst zu verweigern.
  • Nach einer Strafanzeige wurden die Waadtländer zu bedingten Geldstrafen verurteilt und haben Rekurs eingelegt.
  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona urteilt heute erneut über den Fall.

«L’armée, je boycotte» stand im Mai 2020 auf der Website der Waadtländer Sektion der Klimastreikbewegung. Aus ethischen, moralischen, ökologischen und sozialen Gründen hatten drei Klimaaktivisten dazu aufgerufen, weder Militärdienst zu leisten noch die Militärsteuer zu zahlen: «Der Klimastreik ruft zum Militärstreik auf.»

Die drei Waadtländer im Alter von 21, 23 und 32 Jahren wurden Anfang Dezember 2022 wegen Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten schuldig gesprochen. Sie wurden zu 50 bis 60 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt mit Beträgen zwischen 10 und 50 Franken pro Tag. Dagegen haben sie Rekurs eingelegt.

Einem Aktivisten wurde zusätzlich zu den 60 Tagessätzen à 20 Franken eine Geldstrafe von 300 Franken aufgebrummt. Neben der «Veröffentlichung präziser und konkreter Informationen im Internet für ein breites Publikum» wirft ihm die Bundesanwaltschaft vor, den Aufruf an über 200 Personen, darunter mehrheitlich Journalistinnen und Journalisten, versendet zu haben.

Laut Bundesstrafgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Zuletzt wurden in der Schweiz Strafen gegen Klimaaktivisten verschärft. So hat das Bundesgericht in Lausanne vor wenigen Tagen ein aus seiner Sicht zu mildes Urteil der Genfer Justiz kassiert. Das Kantonsgericht hatte einem Aktivisten, der rote Handabdrücke auf die Fassade der Credit Suisse gemalt hatte, Strafmilderung aus achtenswerten Beweggründen gewährt.