Affäre Lauber Bund eröffnet Strafverfahren gegen FIFA-Chef Infantino

SDA/aka

30.7.2020

FIFA-Chef Gianni Infantino an einer Pressekonferenz im EU-Parlament in Brüssel.
FIFA-Chef Gianni Infantino an einer Pressekonferenz im EU-Parlament in Brüssel.
Bild: Keystone

Die Aufsichtsbehörde des Bundes macht Ernst – und leitet ein Strafverfahren gegen FIFA-Chef Gianni Infantino ein. Zugleich soll der scheidende Bundesanwalt Lauber seine Immunität verlieren.

Neueste Wende in der Affäre Lauber: Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ende Januar 2021 ist der Bundesanwalt eigentlich vor Strafverfolgung geschützt. Nun beantragt aber der ausserordentliche Staatsanwalt bei den zuständigen Kommissionen die Aufhebung der Immunität Laubers.

Gleichzeitig eröffnete der von der Aufsicht ernannte ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, ein Strafverfahren gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wie die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) am Donnerstag mitteilte. Mit der Aufhebung der Immunität wäre der Weg für ein Strafverfahren gegen Lauber offen.



Keller prüfte im Auftrag der AB-BA ursprünglich vier Strafanzeigen gegen Lauber, Infantino und weitere Personen. Seither kamen weitere Strafanzeigen hinzu. Die Prüfung zweier Strafanzeigen hat Keller abgeschlossen.

Strafbare Tatbestände

Dabei kommt der Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen Laubers mit Infantino und Arnold Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Es handelt sich um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Anstiftung zu diesen beiden Tatbeständen. Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen behält sich Keller vor.



Gemäss dem Verantwortlichkeitsgesetz müssen die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte die Strafverfolgung von gewählten Behördenvertretern und Magistratspersonen erlauben. Diese Ermächtigung ist Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen Lauber.

Der ausserordentliche Staatsanwalt beantragt deshalb bei der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats die Aufhebung der Immunität Laubers und die Ermächtigung zur Strafverfolgung. Für alle drei Involvierten gilt die Unschuldsvermutung.

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