Kollision mit Seilbahnkamera Teamführer der PC-7-Staffel steht nach Unfall vor Militärgericht

SDA/uri

16.9.2021

Das Team der PC-7-Kunstflugstaffel bei einer Vorführung über St. Moritz. (Archiv)
Das Team der PC-7-Kunstflugstaffel bei einer Vorführung über St. Moritz. (Archiv)
Bild: Keystone

In Aarau beginnt heute der Prozess gegen den ehemaligen Leiter des PC-7 Teams der Schweizer Luftwaffe. Bei der Ski-WM in St. Moritz 2017 verursachte eine Maschine der Flugstaffel einen Unfall, der in einer Katastrophe hätte enden können.

SDA/uri

Das Militärgericht 2 in Aarau befasst sich am heutigen Donnerstag mit einem spektakulären, aber glimpflich verlaufenen Unfall einer Kunstflugstaffel im Februar 2017 in St. Moritz. Zu verantworten hat sich der damalige Leiter des PC-7-Teams.

Der Unfall ereignete sich am 17. Februar 2017 im Rahmen der Ski-WM in St. Moritz. Zu diesem Anlass hatte das Fernsehen SRF eine Seilbahnkamera eingerichtet. Zwei Seile führten sie parallel zur Rennstrecke.

Es entstand hoher Sachschaden

Als Attraktion war eine Kunstflugvorführung vorgesehen. Gegen Mittag absolvierte die Staffel einen Trainingsflug. Dabei riss eines der Flugzeuge das obere Seil herunter. Die Kamera stürzte in den Zielraum, das durchtrennte Seil schleuderte gegen die gleich nebenan verlaufende Sesselbahn und beschädigte eine Kabine. Die Bahn wurde automatisch gestoppt, der Betrieb rund 20 Minuten unterbrochen.

Auch an der Unfallmaschine entstanden Schäden. Der Pilot konnte sie jedoch im nahen Samedan GR zur Landung bringen. Ein Verfahren gegen ihn wurde eröffnet, letztes Jahr aber eingestellt. Personen kamen keine zu Schaden, es entstand aber hoher Sachschaden am Flugzeug und an der SRF-Einrichtung.

Vor Gericht steht nun der damalige Teamchef der Kunstflugstaffel. Die Anklagepunkte lauten auf Missbrauch und Verschleuderung von Material, Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, und Nichtbefolgen von Dienstvorschriften. Einen Strafantrag stellt der Ankläger - in der Militärjustiz Auditor - nicht.

Unsorgfältige Berechnung

Der heute 41-Jährige habe gewusst, dass es sich um gebirgiges Gelände handelte und auf rund 50 Meter über Boden die Seilbahnkamera installliert war. Beim Berechnen der Minimalflughöhe und bei der von ihm vorgegebenen Flugebene habe der Angeklagte diese Fakten «in unsorgfältiger Weise nicht berücksichtigt», schreibt der Auditor in der Anklageschrift.

Im weiteren habe er als verantwortlicher Team Leader mit seiner Staffel die Kunstflugfigur «willentlich und wissentlich frontal gegen den Zuschauerbereich» geflogen. Dabei habe er sich darüber hinweggesetzt, dass dies für solche Figuren verboten sei. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag eröffnet.