KrankenkassenKommission will zwei Milliarden Franken mehr Prämienverbilligungen
gg, sda
20.5.2022 - 16:41
Bund und Kantone sollen die Krankenkassenprämien mit über zwei Milliarden Franken zusätzlich verbilligen. Das fordert die zuständige Nationalratskommission im Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP.
Keystone-SDA, gg, sda
20.05.2022, 16:41
SDA
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» mit 16 zu 9 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis hatte sie sich zuvor für ein Modell zum Ausbau der individuellen Prämienverbilligung ausgesprochen.
Laut der Nationalratskommission sollen die Kantone verpflichtet werden, einen minimalen Gesamtbetrag für die Prämienverbilligung einzusetzen. Anders als vom Bundesrat beantragt, sollen sie dabei auch die Verlustscheine anrechnen dürfen, die sie für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen.
Zudem sollen die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) nach den Regeln des EL-Gesetzes von Bund und Kantonen separat finanziert werden.
Das Modell des Bundesrats würde die Kantone 490 Millionen Franken mehr kosten, wovon sie nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit 380 Millionen Franken für die Übernahme der Verlustscheine einsetzen könnten. Die separate Finanzierung der Prämien der EL-Beziehenden würde den Bund zusätzlich 1,3 Milliarden Franken und die Kantone zusätzlich 800 Millionen Franken kosten. In der Summe dürften Bund und Kantone zusammen rund 2,2 Milliarden Franken zusätzlich aufwenden.
Prämienverbilligung ausbauen
Die von der SP eingereichte Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verlangt, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.
Die Nationalratskommission empfiehlt die Initiative mit 17 zu 8 Stimmen zur Ablehnung. Für die Beratung der Initiative und des indirekten Gegenvorschlags im Rat wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht. Über die Initiative und den Gegenvorschlag entscheidet der Nationalrat in der Sommersession im Juni.
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