Gesetzesänderung geplant Keine Rechtsgrundlage für Zertifikatspflicht im Bundeshaus

lmy/SDA

13.9.2021

Keine Rechtsgrundlage für Zertifikatspflicht im Bundeshaus

Keine Rechtsgrundlage für Zertifikatspflicht im Bundeshaus

Auch nach einer weiteren Sitzung des Ratsbüros bleibt es dabei: Für die Ständerätinnen und Nationalräte wird für den Eintritt in das Bundeshaus kein Covid-Zertifikat verlangt. Es fehlt die rechtliche Grundlage, sagte am Montag Nationalratspräsident Aebi. Die zuständigen Kommissionen sollen nun jedoch eine Vorlage ausarbeiten, die die Einführung einer Zertifikatspflicht im Bundeshaus möglich machen würde, sagte Andreas Aebi (SVP/BE) weiter.

13.09.2021

National- und Ständerat sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen, was viele nicht verstehen. Die Präsidenten beider Kammern wollen nun noch in dieser Session das Gesetz ändern.

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Heute Montag beginnt in Bern die Herbstsession der eidgenössischen Räte. Deren Mitglieder brauchen kein Corona-Zertifikat, um ins Bundeshaus zu kommen – Parlamente sind davon explizit ausgenommen.

Am Wochenende forderten die Präsidenten aller Parteien ausser der SVP, dieses Privileg aufzuheben. Sie haben auch bei sich selber reagiert: Die SP hat die Zertifikatspflicht für die eigene Fraktion eingeführt, die GLP verlangte den 3G-Pass für die Fraktionssitzung.

Nun wollen Ständeratspräsident Alex Kuprecht (SVP/Schwyz) und Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/Bern) die Zertifikatspflicht im Bundeshaus im Eilverfahren doch noch einführen, wie der «Blick» schreibt. Das Problem dabei: «Es gibt zurzeit keine rechtliche Grundlage für eine Einschränkung der Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder», sagte Kuprecht den Zeitungen von CH Media.

Frühestens ab dritter Sessionswoche

Also braucht es eine Gesetzesänderung. Die Verwaltungsdelegation trifft sich am Dienstagmorgen zu einer Sitzung. Dabei soll die Zertifikatspflicht vorbereitet und Artikel 10 des Parlamentsgesetzes geändert werden. Dieses verpflichtet National- und Ständeräte, an den Sitzungen teilzunehmen.

Ständeratspräsident Alex Kuprecht kann die Kritik an der Ausnahmeregelung für das Parlament nachvollziehen.
Ständeratspräsident Alex Kuprecht kann die Kritik an der Ausnahmeregelung für das Parlament nachvollziehen.
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Parlamentarier sollen von zu Hause aus an Abstimmungen teilnehmen können – nicht nur, wenn sie in Quarantäne sind, sondern auch, wenn sie nicht geimpft sind und sich nicht testen lassen wollen.

Dazu müssen aber zuerst die Staatspolitischen Kommissionen beider Kammern zustimmen, dann die beiden Räte selber. Zudem muss der Bundesrat in einem Konsultationsverfahren Stellung nehmen können. «Im allerbesten Fall steht die Lösung für die dritte Sessionswoche», sagt Kuprecht.

Keine Rechtsgrundlage für Zertifikatspflicht im Bundeshaus

Am Montagmittag sagte Nationalratspräsident Aebi, dass es dabei bleibe: Für die Ständerät*innen und Nationalrät*innen wird für den Eintritt in das Bundeshaus kein Covid-Zertifikat verlangt. Es fehlt die rechtliche Grundlage.

Die zuständigen Kommissionen sollen nun jedoch eine Vorlage ausarbeiten, die die Einführung einer Zertifikatspflicht im Bundeshaus möglich machen würde, sagte Andreas Aebi weiter.

Die Verwaltungsdelegation empfiehlt jedoch weiterhin, dass sich ungeimpfte Ratsmitglieder regelmässig testen lassen. Wie in früheren Sessionen werden auch während der Herbstsession im Parlamentsgebäude Covid-19-Tests angeboten.

Die Session wird erstmals seit der Wintersession 2019 wieder für sämtliche Besucher*innen offen sein. Die aktuellen Schutzmassnahmen im Bundeshaus gelten weiterhin: Maskentragen ist Pflicht; die Plexiglas-Trennwände werden belassen.