Restaurants Kontaktdaten werden zur Pflicht – das sagt der Datenschützer

gbi

28.5.2020

Trotz Lockerungen: In der Gastronomie ist längst noch nicht alles beim Alten. (Symbolbild)
Trotz Lockerungen: In der Gastronomie ist längst noch nicht alles beim Alten. (Symbolbild)
Bild: Keystone

In Beizen dürfen wieder mehr als vier Personen zusammensitzen, wenn jemand seine Kontaktdaten nennt. Der Eidgenössische Datenschützer hält das für vertretbar. Erste Lokale verlangen derweil einen Corona-Zuschlag. 

Die am Mittwoch verkündeten weitgehenden Lockerungen bringen auch Neuerungen in der Gastronomie: Zwar bleiben der Mindestabstand zwischen den Tischen und auch die Sperrstunde um Mitternacht bestehen, neu dürfen aber auch Gruppen von mehr als vier Personen an einem Tisch zusammensitzen. Mindestens eine Person muss dann aber ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Der Eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger hatte sich im Vorfeld der ersten Wiedereröffnung noch gegen eine Deklarationspflicht ausgesprochen – der Bundesrat beliess es deshalb bei der Freiwilligkeit. Mit der neuen Regelung ab 6. Juni ist er aber einverstanden, wie Lobsiger gegenüber SRF sagte.

Die Regelung für Gruppen ab fünf Personen sei gesetz- und verhältnismässig. Beides sei bei der ursprünglichen Idee des Bundesrates, die Daten aller Gäste zu erfassen, nicht der Fall gewesen.



«Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden und wenn keine grösseren Personengruppen etwas konsumieren, dann ist es nach wie vor so, dass die Bekanntgabe von Personendaten nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann», erklärt Lobsiger. Eine Pflicht gebe es nur, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten.

Er betont zugleich, dass die Daten maximal so lange aufbewahrt werden dürfen, wie es epidemiologisch sinnvoll sei. Danach müssten sie vernichtet werden.

Zwei Franken Corona-Zuschlag 

Um die Mehrkosten für die Hygienemassnahmen zu decken, erheben einige Restaurants offenbar einen Corona-Zuschlag von zwei Franken. Das berichten «20 Minuten» und «24 Heures» mit Bezug auf Lesermeldungen. Die Betreiberin eines Lokals in Zürich bestätigt gegenüber «20 Minuten», dass jedem Gast ein Zuschlag von zwei Franken verrechnet werde. Damit wolle sie die Investitionen für die massgeschneiderten Trennwände und für das Schutzmaterial decken.



Solche Zuschläge seien zwar zulässig, «allerdings wenig sympathisch», sagt der Preisüberwacher des Bundes, Stefan Meierhans, zu dem Newsportal. Der Wirt müsse klar auf diesen Zuschlag hinweisen. Tue er das nicht und man entdecke die Gebühr erst auf der Rechnung, könne man die Bezahlung sogar verweigern, meint Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.

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