Zivilschutz Kürzerer und flexiblerer Zivilschutz

SDA

21.11.2018 - 13:47

Die Dienstpflicht für Zivilschutzleistende soll laut dem Bundesrat verkürzt werden. Das letzte Wort hat das Parlament. (Archivbild)
Die Dienstpflicht für Zivilschutzleistende soll laut dem Bundesrat verkürzt werden. Das letzte Wort hat das Parlament. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Trotz sinkender Personalbestände will der Bundesrat die Dienstpflicht von Zivilschutzleistenden verkürzen. Gleichzeitig sollen beim Bevölkerungsschutz die Kommunikationssysteme erneuert und der ABC-Schutz verbessert werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes verabschiedet. Der 35-seitige Entwurf regelt die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Dritten im Bevölkerungsschutz sowie den Zivilschutz als Partnerorganisation.

Das Parlament wird im nächsten Jahr über die Vorlage zu entscheiden haben. Neben vielen wenig bestrittenen Punkten dürfte insbesondere die Schutzdienstpflicht im Zivilschutz zu längeren Diskussionen Anlass geben.

Immer weniger Zivilschützer

Standen dem Zivilschutz 2010 noch gut 8100 Personen neu zur Verfügung, waren es 2017 nur mehr 4800. Der Bundesrat sieht in der nun verabschiedeten Botschaft einen gesamtschweizerischen Zivilschutzbestands von 72'000 Personen vor. Dafür müssten pro Jahr 6000 Personen für den Zivilschutz rekrutiert werden.

Dieser angestrebte Sollbestand ist in den kommenden Jahren gefährdet. Trotzdem sieht der Bundesrat in der Revision des Zivilschutzgesetzes eine Begrenzung der Dienstpflichtdauer von zwölf Jahren oder maximal 245 Diensttagen vor.

Heute dauert die Zivildienstpflicht vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.

Kantone können mitsteuern

Der Bundesrat sieht in der Vorlage eine Übergangsbestimmung vor, wonach die Kantone die Schutzdienstpflicht für fünf Jahre nach altem System verlängern können. Die Kantone entscheiden somit aufgrund ihres spezifischen Bedarfs über die Verlängerung der Schutzdienstpflicht.

Falls der Bestand nicht gesichert werden kann, soll der Bundesrat die Schutzdienstpflichtdauer auf maximal 14 Jahre verlängern können, heisst es in der Botschaft weiter. Auch in diesem Fall gälte aber das Diensttagemaximum von 245 Tagen für Mannschaft und Unteroffiziere.

Die Kantone verlangen vom Bundesrat seit längerem, zur Bestandssicherung von Armee und Zivilschutz die Sicherheitsdienstpflicht zu prüfen. Damit sollen Zivilschutz und Zivildienst zusammengelegt werden. Lücken beim Zivilschutz würden so geschlossen.

Streit um Zahl der geschützte Anlagen

Mit der Totalrevision werden auch Änderungen beim Bevölkerungsschutz angestrebt. So sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um die Kommunikationssysteme zu erneuern, den Bundesstab Bevölkerungsschutz besser aufzustellen und den ABC-Schutz zu verbessern.

Bei den Infrastrukturen des Bevölkerungsschutzes geht es beispielsweise darum, die Anzahl der geschützten Anlagen in den Kantonen auf das Notwendige zu reduzieren. Die Vorlage macht jedoch keine konkreten Vorgaben zur Anzahl der heute und langfristig noch erforderlichen Schutzanlagen.

Um diese Bedarfsfrage zu klären, ist vorgesehen, dass der Bund zusammen mit den Kantonen Kriterien erarbeitet. Gestützt darauf sollen die Kantone Bedarfsplanungen erstellen. Damit trägt der Bundesrat der in der Vernehmlassung laut gewordenen Kritik Rechnung.

Wird Vorlage geteilt?

Zu reden geben im Parlament dürfte auch, ob der Bevölkerungs- und der Zivilschutz gemeinsam oder separat behandelt werden sollen. Eine deutliche Mehrheit der Kantone, mehrere Verbände und die CVP sprachen sich in der Vernehmlassung für die Aufteilung der Gesetzesvorlage aus.

Sie argumentieren, dass die den Bevölkerungsschutz betreffenden Teile des Gesetzes einen übergeordneten sicherheitspolitischen Auftrag enthielten, wogegen die Regelungen des Zivilschutzbereichs hauptsächlich organisatorischer Natur seien. Zudem wurde die Ansicht vertreten, eine Trennung in zwei separate Gesetze schaffe grössere Klarheit.

Der Bundesrat ist anderer Meinung. Bestehende Abhängigkeiten wie beispielsweise im Bereich der Schutzbauten oder der Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme könnten in einem gemeinsamen Gesetz besser dargestellt werden, heisst es in der Botschaft. Mit einer Gesetzesvorlage könnten zudem der Bevölkerungsschutz als Verbundsystem sowie die Einbettung des Zivilschutzes als Partnerorganisation besser verankert werden.

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