Krankenkassen Lästige Krankenkassen-Anrufe werden begrenzt

SDA

24.1.2020 - 16:06

Mit der Branchenvereinbarung sollen unerwünschte Anrufe von Krankenkassen unterbunden werden. (Symbolbild)
Mit der Branchenvereinbarung sollen unerwünschte Anrufe von Krankenkassen unterbunden werden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/DPA/JULIAN STRATENSCHULTE

Unerwünschten Telefon-Anrufen von Krankenkassen wird der Riegel vorgeschoben: Mit einer neuen Branchenvereinbarung der Krankenkassen verzichten Versicherer auf Anrufe ohne Absprache.

Die Vereinbarung betrifft die Grund- und Zusatzversicherungen, wie die Krankenkassenverbände Curafutura und santésuisse am Freitag mitteilten. Nebst der sogenannten telefonischen Kaltakquise, der erstmalige Kontaktaufnahme zu einem möglichen Neukunden, sollen Provisionen für Verkäufer begrenzt werden. So werden diese in der Grundversicherung auf maximal 70 Franken und bei der Zusatzversicherung auf eine Jahresprämie begrenzt.

Die «verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen» sollen mehr Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden schaffen. Die freiwillige Vereinbarung der Branche tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, wie es weiter heisst.

Der Vereinbarung sind bereits 40 Krankenversicherer beigetreten, was rund 90 Prozent aller zugelassenen Krankenversicherer entspreche, sagte santésuisse-Direktorin Verena Nold auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Unter anderem hat die Sanitas-Gruppe mit über 800'000 Versicherten die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Sanitas unterstütze die in der Branchenvereinbarung enthaltenen Massnahmen zur Vermeidung von lästigen Telefonanrufen und halte sich bereits daran, hiess es auf Anfrage. Die neue Branchenvereinbarung sei in der heutigen Form kostentreibend, wettbewerbsverzerrend und ordnungspolitisch bedenklich.

Kritik von verschiedenen Seiten

Auch der Online-Vergleichsdienst comparis.ch ist skeptisch, was den Nutzen der Branchenvereinbarung betrifft. Die maximale Provisionen gelten demnach nur für Dritte und nicht für eigene Mitarbeitende der Versicherer. Da die Gesamtkosten für die Kundenwerbung nicht limitiert seien und eigenes Personal der Kassen von der Provisionsobergrenze nicht betroffen sei, würden grössere Krankenkassen, die viel mehr Geld für Werbung und Sponsoring haben als kleine, bevorteilt.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, wertet es positiv, dass die beiden Branchenverbände zusammen an einen Tisch gesessen sind und die Vereinbarung abgeschlossen haben. Doch biete diese grosse und kleine Schlupflöcher für die Versicherer. Stalder fordert deshalb vor allem ein generelles Verbot von Provisionen. Zudem sollen Vermittler das Grund- und Zusatzversicherungsgeschäft bei Vertragsabschluss trennen. Stalder fordert auch ein gesetzliches Obligatorium für die Branchenvereinbarung an.

Hohe Bussen drohen

Durch die Vereinbarung sollen griffige Sanktionen verhängt werden können, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Ein Schiedsgericht, zusammengesetzt aus je einem Vertreter der beiden Verbände sowie des Konsumentenschutzes, soll ab 2021 Bussen bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung und 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen können. Zudem sollen Versicherer nur noch mit Vermittlern zusammenarbeiten, die sich zu Transparenz verpflichten.

Dies umfasst laut Mitteilung unter anderem eine schriftliche Bestätigung von telefonischen Vertragsabschlüssen unter Gewährung eines Widerrufsrechts innert 14 Tagen. Dabei dürfen diese Abschlüsse nicht auf Kaltakquise zurückgehen. Vermittlerverträge, die der neuen Vereinbarung widersprechen, müssen nun spätestens per 31. Dezember 2020 gekündigt werden.

Weiter werden eingereichte Versicherungsanträge von den Versicherern nur dann entschädigt, wenn dazu Beratungsprotokolle vorliegen, die den Qualitätsstandards genügen. Im Beschwerdefall oder bei Stichprobenkontrollen müssen die Versicherer die Gesamtdokumentation zu den Kundenterminen offenlegen, wie es weiter heisst.

Die Branchenverbände Curafutura und santésuisse sowie der Westschweizer Konsumentenschutzverband (FRC) streben derweil ein für alle Marktteilnehmenden geltendes Obligatorium der Branchenvereinbarung an. Entsprechende parlamentarische Vorstösse für eine Branchenlösung hatte das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat für das Frühjahr 2020 die Vernehmlassung zu den notwendigen Gesetzesänderungen angekündigt.

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