Bundesanwalt Lauber liess eigenen Star-Anwalt aus der Steuerkasse bezahlen

tafi

6.3.2020

Die Disziplinaruntersuchung gegen Bundesanwalt Michael Lauber läuft seit fast einem Jahr. Für seinen eigenen rechtlichen Beistand in der Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde lässt der Chefankläger der Schweiz die Steuerzahler aufkommen.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat Michael Lauber gravierende Pflichtverletzungen nachgewiesen. Er habe, so steht es im Mittwoch veröffentlichen Bericht, im Zusammenhang mit der FIFA-Affäre mehrfach die Unwahrheit gesagt und illoyal gehandelt. Einige Parlamentarier forderten daraufhin Laubers Rücktritt.



Selbst während der laufenden Disziplinaruntersuchung habe Lauber seine Amtspflichten verletzt. Unter anderem habe er persönlich die Übernahme der Kosten seiner eigenen Rechtsbeistände durch die Bundesanwaltschaft angeordnet, wie im Absatz 72 der das Disziplinarverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber betreffenden Verfügung der AB-BA nachzulesen ist. Im Klartext: Die Steuerzahler sind für die Anwaltskosten Laubers aufgekommen.

Bundesanwalt Michael Lauber lässt seinen eigenen Rechtsbeistand in der Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde offenbar mit Steuergeldern bezahlen.
Bundesanwalt Michael Lauber lässt seinen eigenen Rechtsbeistand in der Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde offenbar mit Steuergeldern bezahlen.
Bild: KEYSTONE/KPINL

Blatter-Anwalt vertritt auch Lauber

Wie «Blick» nun berichtet, hat sich Lauber nicht irgendeinen Rechtsbeistand geholt, sondern den Star-Anwalt Lorenz Erni mandatiert. Der Zürcher Advokat habe unter anderem Regisseur Roman Polanski vertreten, pikanterweise aber auch Ex-FIFA-Chef Sepp Blatter, gegen den die Bundesanwaltschaft seit Jahren ermittelt.



Im Bericht der AB-BA ist vermerkt, dass Lauber die Frage der Bezahlung seiner eigenen Anwaltskosten von der Finanzdelegation (FinDel) klären lassen wollte. Bis zum Entscheid sollte die Bundesanwaltschaft die Kosten übernehmen. Das kann, so konstatiert die AB-BA, jedoch nicht vom Bundesanwalt persönlich entschieden werden: «Er befindet sich diesbezüglich offenkundig in einem Interessenkonflikt. Er ist Subjekt des Disziplinarverfahrens.»

FinDel weiss von nichts

Laut «Blick» habe Lauber entgegen seiner Ankündigung die FinDel wegen der Klärung der Kostenfrage für seinen Anwalt überhaupt nicht kontaktiert. «Uns ist keine Anfrage aktenkundig», zitiert die Zeitung Peter Hegglin, den Präsidenten der Finanzdelegation. Das Gremium sei gar nicht zuständig.



Wie «Blick» weiter schreibt, habe sich die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage nicht zum Sachverhalt geäussert. Die hätte lediglich mitgeteilt, dass es rechtlich unklar sei, wer die Rechnung von Laubers Star-Anwalt begleichen müsse.

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