Revisionsgesuche Lauber und Bundesanwaltschaft blitzen vor Bundesgericht ab

SDA/uri

9.4.2020

Das Revisionsgesuch von Bundesanwalt Michael Lauber wurde vom Bundesgericht verworfen. (Archiv)
Das Revisionsgesuch von Bundesanwalt Michael Lauber wurde vom Bundesgericht verworfen. (Archiv)
Bild: Keystone

Das Bundesstrafgericht hat Bundesanwalt Michael Lauber im Juni in zwei Fifa-Strafverfahren für befangen erklärt. Lauber wehrte sich daraufhin mit juristischen Mitteln – und scheitert damit beim Bundesgericht.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist zu Recht nicht auf die Revisionsgesuche von Bundesanwalt Michael Lauber und der Bundesanwaltschaft (BA) eingetreten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Gesuche richteten sich gegen Beschlüsse der Beschwerdekammer zum Ausstand von Lauber und weiteren Personen im Fifa-Komplex.

Das Bundesgericht hält in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen fest, dass die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom Juni 2019 nicht mit einer Revision angefochten werden können.

Zu diesem Schluss war bereits die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts im Juli 2019 gekommen, weshalb sie nicht auf die Beschwerden eintrat. Diese Entscheide zogen Lauber und die BA an das Bundesgericht weiter.

Unbedachte Äusserung

Lauber, der frühere leitende Staatsanwalt des Bundes, Olivier Thormann, und der Staatsanwalt des Bundes, Markus Nyffenegger, wurden im Juni 2019 von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in den Ausstand geschickt. Die Ausstandsgesuche hatten der frühere Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke und ein weiterer Beschuldigter im Fifa-Komplex gestellt.

Die Beschwerdekammer hiess die Gesuche gut. Lauber wurden im Wesentlichen die unprotokollierten informellen Treffen mit Fifa-Vertretern zu Last gelegt. Der vorsitzende Richter bei diesem Entscheid war Giorgio Bomio-Giovanascini. Nachträglich wurde bekannt, dass er sich bereits vor dem Entscheid im Rahmen einer SP-Veranstaltung dazu geäussert hatte.

Lauber und die BA reichten deshalb bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ein Revisionsgesuch gegen die Ausstands-Entscheide ein. Sie forderten darin neben der Revision auch den Ausstand von Bomio-Giovanascini.

Enge Verflechtungen

Teil der Berufungskammer war damals auch Olivier Thormann, der davor bei der BA gearbeitet hatte und im Fifa-Komplex in den Ausstand treten musste. Im Entscheid zum Revisionsgesuch war er jedoch nicht Teil des Spruchkörpers.

Unterdessen ist Thormann Präsident der Berufungskammer und Mitglied der Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts. Im Fifa-Komplex wird er als Richter kaum mitwirken können.

(Urteile 1B_442/2019 und 1B_443/2019 vom 18.3.2020)

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