Todesursache Drogen? Leichenfund Zezikon TG: Verdächtige aus Haft entlassen

SDA

16.4.2018

Die junge Frau wurde leblos in einem Waldstück aufgefunden. (Symbolbild)
Die junge Frau wurde leblos in einem Waldstück aufgefunden. (Symbolbild)
Keystone

Der Tod einer jungen Frau, die im Januar in einem Waldstück bei Zezikon TG aufgefunden wurde, ist nach wie vor nicht geklärt. Bei der Abklärung der Todesursache ergab sich kein eindeutiges Ergebnis. Die drei verdächtigen Männer wurden aus der Untersuchungshaft entlassen.

Dies teilte die Staatsanwaltschaft Bischofszell am Montag mit. Nachdem die junge Frau am 12. November 2017 von Angehörigen als vermisst gemeldet worden war, wurde ihre Leiche am 25. Januar 2018 im Waldstück bei Zezikon aufgefunden.

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell eröffnete daraufhin gegen drei im Kanton Thurgau wohnhafte Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung.

Ein 36 und 48 Jahre alter Schweizer wurden Anfang März an ihren Wohnorten festgenommen und inhaftiert. Bereits am 1. Februar hatte die Polizei im Zusammenhang mit dem Leichenfund einen 36-jährigen Niederländer in Untersuchungshaft gesetzt. Dieser hatte mit der Frau kurz vor ihrem Verschwinden persönlichen Kontakt.

Keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell beauftragte zudem das Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen, ein Gutachten zur Todesart und Todesursache zu erstellen. Die Todesursache, die Todesart und der Todeszeitpunkt konnten nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter heisst.

Es seien jedoch keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine krankhafte Organveränderung festgestellt worden. Aus rechtsmedizinischer Sicht sei in erster Linie eine substanzbedingte Todesursache durch vorgängige Einnahme von Drogen möglich.

Tatverdacht nicht erhärtet

Da sich der anfängliche Tatverdacht der vorsätzlichen Tötung aufgrund dieser Ermittlungsergebnisse nicht erhärten liess, wurden die drei Beschuldigten inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Strafuntersuchung dauert jedoch nach wie vor an.

Im Fokus der Strafverfolgungsbehörden stehen weiterhin die Tatbestände der Unterlassung der Nothilfe, der Störung des Totenfriedens und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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