Partner der Ex-Frau erstochen Mann muss wegen Mordes in Genf 19 Jahre ins Gefängnis

sda/dmu

22.5.2024 - 15:47

Das Genfer Kriminalgericht verurteilte den Angeklagten wegen Mordes am neuen Partner seiner Ex-Frau zu einer Gefängnisstrafe. (Archivbild)
Das Genfer Kriminalgericht verurteilte den Angeklagten wegen Mordes am neuen Partner seiner Ex-Frau zu einer Gefängnisstrafe. (Archivbild)
Keystone

Genfer Richter haben einen 35-Jährigen für schuldig befunden, den Partner seiner Ex-Frau erstochen zu haben. Der Somalier muss 19,5 Jahre ins Gefängnis – und danach das Land verlassen.

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  • Das Genfer Kriminalgericht hat einen 35-Jährigen des Mordes schuldig gesprochen und eine Gefängnisstrafe von 19,5 Jahren verhängt.
  • Er soll den Partner seiner Ex-Frau erstochen haben.
  • Der Somalier muss zudem nach Verbüssung seiner Haftstrafe das Land verlassen.

Ein 35-jähriger Mann ist am Mittwoch vom Genfer Kriminalgericht wegen Mordes zu einer Gefängnisstrafe von 19,5 Jahren verurteilt worden. Die Richter befanden den Somalier für schuldig, den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau im Januar 2021 erstochen zu haben.

Zudem verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau, von der er seit einem Jahr getrennt lebte. Mit ihr hatte er drei gemeinsame Kinder, die alle in Genf zur Schule gingen. Der Mann wird nach Verbüssung seiner Haftstrafe aus der Schweiz ausgewiesen.

Das öffentliche Interesse überwiege das Interesse des Angeklagten, seinen Kindern nahe zu sein, begründete das Gericht den Landesverweis. Die Anwältin des Angeklagten, Anna Sergeeva, schloss nicht aus, gegen den Landesverweis Rekurs einzulegen. Sie war der Ansicht war, dass ihr Mandant bei einer Rückkehr nach Somalia aufgrund des dort herrschenden Clan-Rechts gefährdet wäre.

Das Strafgericht stellte fest, dass der Angeklagte, als er dem neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau 19 Messerstiche zufügte, mit immenser Brutalität handelte. Er habe den Gedanken nicht ertragen können, dass die Mutter seiner Kinder ein neues Leben beginnen könnte.