Coronavirus – SchweizMasken- und Meldepflicht im Thurgau
SDA
16.10.2020 - 10:55
Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat der Thurgauer Regierungsrat eine Masken- und Meldepflicht für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 Personen beschlossen. Die Anordnung tritt in einer Woche in Kraft und dauert bis Ende Jahr.
Organisatoren müssen ihre Veranstaltungen 14 Tage vorher bei den Behörden anmelden, wie die Thurgauer Regierung am Freitag mitteilte. Betroffen sind Anlässe, an denen zwischen 30 und 1000 Personen teilnehmen. Organisatoren müssen zudem ein Schutzkonzept erstellen. Der Kanton schaltet die dafür nötigen Formulare demnächst auf seiner Webseite auf.
Ausserdem müssen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen die Kontaktdaten der Teilnehmenden in elektronischer Form erfasst werden. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen mit über 30 Personen sind weiter verpflichtet, eine Schutzmaske zu tragen.
Lockdown verhindern
Schutzmasken müssen zudem aufgesetzt werden in Steh- und Tanzbereichen von Bar- und Clubbetrieben. Die Konsumation von Speisen und Getränken sei ausschliesslich in den dafür vorgesehen Sitzbereichen gestattet, schrieb die Regierung.
Die Thurgauer Regierung will mit den erlassenen Massnahmen gewährleisten, dass öffentliche und private Veranstaltungen weiter stattfinden können. Auch der Betrieb von Bars und Clubs soll möglich bleiben. Es soll aber das Ansteckungsrisiko minimiert werden. Die Regierung appellierte am Freitag ausserdem an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Ein erneuter Lockdown sei mit allen Mittel zu verhindern.
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