Angeschlagener Staatsrat Affäre Maudet – jetzt erhält der Politiker eine Rente auf Lebenszeit

SDA/aka

27.6.2019 - 11:37

Der angeschlagene Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat ab Samstag Anspruch auf eine Rente auf Lebenszeit. (Archivbild)
Der angeschlagene Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat ab Samstag Anspruch auf eine Rente auf Lebenszeit. (Archivbild)
Source: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Staatsrat Pierre Maudet hat ab Samstag Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der von der Justiz wegen Vorteilsnahme verfolgte FDP-Politiker denke aber nicht an einen Rücktritt, um diese Rente einstreichen zu können.

Vielfach wurde es kritisiert, nun ist es Tatsache: Ab Samstag hat der Genfer Staatsrat Pierre Maudet Anspruch auf eine lebenslange Rente. Spekulationen, dass er im Amt ausharre, um in den Genuss ebendieser automatischen Rente zu kommen, weist Maudet zurück. Auf eine Frage des Westschweizer Radios RTS am Donnerstag nach einem möglichen Verzicht auf diese Rente antwortete Maudet: «Ich beanspruche sie nicht. Ich beanspruche sie umso weniger, weil ich nicht daran denke, zurückzutreten.»

Maudet verteidigt sich: «Ich bin 41 Jahre alt und werde auch nach meiner politischen Karriere weiter arbeiten, vielleicht auf einem ganz anderen Gebiet», sagte er dem Schweizer Fernsehen SRF am Mittwoch. Die Rente erhalte er nur, wenn er es verlange.



Der Politiker erachte den Stichtag für den Rentenanspruch nicht als wegweisendes Datum, sagte der Staatsrat dem Genfer Lokalradio Radio Lac. Maudets Zeithorizont reicht bis 2023, dem Jahr, in dem er seine Amtszeit beenden wird. «Ich bleibe, weil ich vom Genfer Stimmvolk gewählt wurde», sagte Maudet.

7'400 Franken pro Monat

In Genf sieht das Gesetz eine lebenslange Rente für Ratsmitglieder nach sieben Jahren in der Exekutive vor. Im Falle des Ausscheidens der Regierung könnte Maudet somit eine jährliche lebenslange Rente von fast 89'000 Franken im Jahr oder 7'400 Franken pro Monat erhalten.



Aber er erinnerte auch daran, dass der Genfer Staatsrat 2013 und 2017 wie andere Kantone vorgeschlagen habe, diese Regelung zu überprüfen. Das Gesetz stamme noch aus einer Zeit, in der die Menschen den Staatsrat im Alter von etwa 60 bis 65 Jahren verliessen. «Das ist offensichtlich nicht mehr angemessen», sagte er. Maudet ist seit Juni 2012 in der Regierung und 41 Jahre alt.

Krise in Regierung und Partei

Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015. Die Affäre führte zu einer schweren Regierungskrise in Genf. Eine Neuverteilung der Departemente war die Folge: Der Freisinnige musste sowohl die gesamte Sicherheitspolitik als auch das Regierungspräsidium abgeben. Nur der Wirtschaftsförderung steht Maudet noch vor.

Das Vertrauen der Parteiführung auf kantonaler und nationaler Ebene hat der einstige Hoffnungsträger des Freisinns seit Langem verspielt. Nur die Basis der FDP Genf unterstützt ihn weiterhin.

Maudet denkt nicht an Rücktritt

Wiederkehrende Rücktrittsforderungen wies der angeschlagene Staatsrat standhaft zurück. Maudet räumt zwar ein, Fehler begangen zu haben, ist aber der Ansicht, dass er keine strafbaren Handlungen begangen hat. Er sagte stets, politischem Druck nicht nachgeben zu wollen.

Zum Rücktritt zwingen kann man den Staatsrat nicht. Der Kanton Genf kennt – wie die meisten anderen Kantone – kein Amtsenthebungsverfahren für Regierungsmitglieder.

Teure Bundesratsrenten

Auch Bundesräte haben nach ihrem Rücktritt ausgesorgt. Sie bekommen eine lebenslange Rente von 225'000 Franken pro Jahr, wie die NZZ berichtet. Das entspricht rund der Hälfte eines Bundesratsgehalts – Anspruch darauf haben die ehemaligen Magistraten nach mindestens vier Jahren im Amt.

Diese Entlöhnung stösst immer wieder auf Kritik: Allein im laufenden Jahr hat das Parlament bereits zwei Vorstösse behandelt, die das ändern wollten. Wellen geschlagen hat diese Regelung auch bei der Nicht-Wiederwahl von Ruth Metzler im Jahr 2003. Sie war damals nur gerade 39-jährig. Allerdings: Ein Altmagistrat darf nicht mehr verdienen als ein Amtierender.  In diesem Fall würde das Ruhegehalt um die entsprechende Differenz gekürzt. Diese Regelung wurde nötig, weil Altbundesräte oft lukrative Mandate ausüben.

Gegenwärtig erhalten siebzehn Altbundesräte ein volles oder gekürztes Ruhegehalt, wie die Zeitung weiter schreibt. Von den lebenden 19 ehemaligen Magistraten erhalten somit zwei aufgrund der Deckelung keine Rente. Wer wie viel bezieht, weist die Bundeskanzlei aus Datenschutzgründen nicht aus.

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