Pech in Basel-Stadt Frau hätte 3,1 Millionen geerbt – Testament durch Fehler ungültig

aru

27.9.2023

Bild: Appelationsgericht Basel-Stadt

Weil auf dem handschriftlich verfassten Testament die Unterschrift fehlt, muss eine Frau auf ein Erbe von 3,1 Millionen Franken verzichten. Der Fehler wäre einfach zu vermeiden gewesen.

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  • Weil eine Frau vergisst, ihr Testament zu unterschreiben, ist dieses nun ungültig.
  • Dies hat das Bundesgericht kürzlich entschieden.
  • Solche Formfehler seien einfach zu umgehen, wenn man sein Testament im Vorfeld prüfen lässt.

Eine Frau aus dem Kanton Basel-Stadt wollte ihrer Cousine 3,1 Millionen Franken hinterlassen. Doch daraus wurde nichts.

Im Jahr 2019 verstarb die Frau, nachdem sie im Jahr 2013 ein handschriftlich verfasstes Testament in einem verschlossenen Umschlag beim Erbschaftsamt hinterlegt hatte. Damit widerrief sie alle bisherigen Testamente.

Das Bundesgericht gab der Vorinstanz vollumfänglich recht.
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Bild: Keystone/Laurent Gillieron

Wie aus einem Beitrag von SRF «Espresso» hervorgeht, wurde ihrem letzten Willen nicht entsprochen. Denn ihre Schwester, die die einzige Verwandte ersten Grades der Frau war, hat das Testament angefochten.

Man hätte das Testament kontrollieren lassen können

Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht. Dieses hält in seinem Urteil fest, dass das Testament nicht den streng geregelten Formvorschriften entspricht. 

So habe die Verstorbene das Testament am Schluss nicht unterschrieben und den Namen auf dem Couvert in Grossbuchstaben geschrieben. Das Testament sei demnach als ungültig zu betrachten.

Auf dem Erbschaftsamt könne man das Testament auf solche Formfehler kontrollieren lassen. «Der Formfehler wäre einer Juristin oder einem Juristen sofort aufgefallen und einfach zu korrigieren gewesen», heisst es im Beitrag.

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