65 Franken mehr pro Monat Mindestlöhne in der Landwirtschaft steigen an

om, sda

22.11.2022 - 17:15

Nach den Lohnerhöhugen will die Dachroganisation der kantonalen Berufsverbände auch die wöchtentliche Arbeitszeit von landwirtschaftlichen Angestellten von 55 auf 49,5 Stunden reduzieren.
Nach den Lohnerhöhugen will die Dachroganisation der kantonalen Berufsverbände auch die wöchtentliche Arbeitszeit von landwirtschaftlichen Angestellten von 55 auf 49,5 Stunden reduzieren.
Keystone

Die Sozialpartner in der Landwirtschaft haben sich auf eine Erhöhung der Mindestlöhne geeinigt – um 65 Franken pro Monat. Ab 2023 beträgt der monatliche Mindestlohn für landwirtschaftliche Angestellte 3'385 Franken.

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Zwei Anläufe hätten die Lohnverhandlungen gebraucht, wie die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (Abla) am Dienstag mitteilte.

Teuerung als Hauptgrund

Die Arbeitgeber machten demnach ein schlechtes Landwirtschaftsjahr, die Teuerung und nach wie vor zu tiefe Produktepreise für eine Verweigerung von Lohnerhöhungen geltend.

Die Arbeitnehmerseite führte ebenfalls die Teuerung ins Feld, allerdings als Argument für eine Lohnerhöhung. Zudem würden die Bauern jedes Jahr über schlechte Erträge klagen, selbst wenn diese gut seien. Den harten Preiskampf mit den grossen Detailhändlern räumte sie zwar ein, wollten aber nicht, dass er auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen wird.

Als nächsten Schritt will die Abla sich für die Überarbeitung des Muster-Normalarbeitsvertrags (NAV) der Branche einsetzen. Dabei bezeichnet sie den St. Galler NAV mit einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 55 auf 49,5 Stunden als beispielhaft. Im weiteren strebt der Verband einen Mindestlohn von 3'500 Franken im Monat an.

Die Abla mit Sitz in Freudwil ZH vertritt Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben arbeiten. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in verwandten Branchen wie etwa Landi-Mitarbeiter.