Raserdelikt in Zofingen AG Mit 250 km/h auf Autobahn – fünf Männer vor Gericht

zis

17.6.2024

Fünf Männer hatten im Aargau wohl deutlich zu viel auf dem Tacho. 
Fünf Männer hatten im Aargau wohl deutlich zu viel auf dem Tacho. 
Symbolbild: sda

Im Kanton Aargau müssen fünf Männer vor Gericht. Sie sollen illegele Autorennen veranstaltet haben.

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  • Im Kanton Aargau müssen fünf Männer vor Gericht.
  • Sie sollen illegele Autorennen veranstaltet haben.
  • Teilweise seien die Männer mit 250 km/h unterwegs gewesen.

Im Sommer 2016 rasen zwei Brüder in einem Ford Mustang Shelby GT500 und ein Bekannter in einem Nissan GT-R auf der Autobahn Richtung Biel. Auf der Nachbarspur gibt der Bekannte das Startsignal, und die drei jungen Männer beschleunigen auf bis zu 250 Stundenkilometer. Diese und weitere illegale Rennen wurden gefilmt und in einem Gruppenchat geteilt, heisst es in der Anklageschrift. 

Am Donnerstag, den 13. Juni standen die Brüder und drei weitere Autofahrer vor dem Bezirksgericht Zofingen. Die Anklage lautet auf mehrfach qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, bei einigen auch auf grobe Verkehrsregelverletzung und Gehilfenschaft, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Einem Angeklagten wird zudem der Besitz verbotener Pornographie vorgeworfen.

2017 blockierten drei der Angeklagten nachts den Ebenraintunnel, um einen sogenannten Launch-Control-Start durchzuführen. Dieses gefährliche Manöver wiederholten sie im Oberburgtunnel bei Diegten.

Weitere Verstösse umfassen massive Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein Angeklagter fuhr 2019 in Vordemwald mit 162 Stundenkilometern durch eine 80er-Zone, ein anderer 2020 mit 113 Stundenkilometern statt der erlaubten 80 in Murgenthal.

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

Die Staatsanwaltschaft betonte das hohe Unfallrisiko und forderte Gefängnisstrafen zwischen 22 Monaten bedingt und 3,5 Jahren unbedingt sowie Geldstrafen. Die Verteidiger argumentierten, dass die Taten Jahre zurückliegen und ihre Mandanten sich seither geändert hätten. Drei von ihnen haben Familien gegründet, die anderen zwei erwarten Kinder.

Die Verteidiger bezweifelten die Verwertbarkeit der Beweismittel und forderten teilweise Freisprüche. Sie betonten, dass ihre Mandanten heute berufstätig sind, Steuern zahlen und keine Gefahr mehr darstellen. Im Fall des pornographischen Videos beantragte der Verteidiger ebenfalls einen Freispruch, da die Herkunft des Videos unklar sei.

Die Angeklagten zeigten sich vor Gericht reuig. «Es war dumm, was ich getan habe», sagte einer. «Früher war ich ein Autofreak, jetzt interessiert mich das nicht mehr», erklärte ein anderer.

Das Urteil wird in rund zwei Wochen erwartet.