«Badewannen-Mord»Verurteilter Mörder stirbt vor seinem Berufungsprozess
tafi/SDA
31.1.2023 - 17:00
Ein IT-Berater wurde wegen Mordes an seiner Frau erstinstanzlich verurteilt. Er bestritt die Tat, starb aber nun vor seinem Berufungsprozess am Zürcher Obergericht. Das ganze Verfahren wird deshalb eingestellt.
Keystone-SDA, tafi/SDA
31.01.2023, 17:00
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Der Tod eines mutmasslichen Mörders sei ein «unüberwindbares Verfahrenshindernis» und verhindere das Fällen eines Urteils: Das Zürcher Obergericht hat deswegen das Verfahren gegen einen Schweizer eingestellt, der in der ersten Instanz wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt worden war. Der Mann, der an Krebs erkrankt war, ist noch vor dem Berufungsprozess gestorben.
Der Schweizer wurde im Mai 2021 vom Bezirksgericht Meilen wegen versuchten und vollendeten Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Fall hatte als «Badewannen-Mord» Schlagzeilen gemacht: Er hatte nach Auffassung des Gerichts seine gehbehinderte, von ihm geschiedene Frau 2014 in der Wanne mit heissem Wasser übergossen und dann ertränkt.
Erst mit dem Auto überfahren, dann ermordet
Für die Gehbehinderung seiner Ex-Frau war gemäss Anklage der Mann selber verantwortlich. Im Jahr 2012 soll er in den Ferien auf Mallorca ein erstes Mal versucht haben, seine Frau umzubringen. Offenbar, weil sie sich von ihm trennen und das gemeinsame Kind mitnehmen wollte.
Gemäss Anklage schlug er sie zusammen, überfuhr sie mit dem Auto und liess sie dann schwer verletzt und ohne Erinnerung an den Vorfall liegen. Seither war sie auf Hilfe angewiesen.
Gepflegt wurde sie dann ausgerechnet von ihrem mittlerweile geschiedenen Mann, der sie systematisch isoliert haben soll. Zudem habe er Spitex- und Therapiebehandlungen verhindert und die Frau gemäss Urteil des Bezirksgerichts Meilen schliesslich getötet. Ein Geständnis hatte der Mann nie abgelegt, die ihm zur Last gelegten Taten seien «Unfälle» gewesen.
Die Versicherung wurde misstrauisch
Dass es sich dabei nicht um einen «Unfall» gehandelt habe, bemerkte zunächst nur die Versicherung. Sie wurde misstrauisch, weil der Mann nach dem Tod der Frau umgehend die Todesfallversicherung von einer halben Million Franken einforderte. Die Versicherung gab daraufhin ein Gutachten in Auftrag, das schliesslich die Mordermittlungen auslöste.
Im Zuge der Verfahrenseinstellung entschied das Zürcher Obergericht ebenfalls, dass der Verstorbene respektive seine Erben keine Entschädigung und Genugtuung vom Staat erhalten. Nach seiner Verurteilung in der ersten Instanz hatte der Mann als Gegenleistung für das Verfahren und seinen Gefängnisaufenthalt zwei Millionen Franken gefordert.