Vermutlich SuizidMörder von Au Pair Lucie stirbt in seiner Zelle in Lenzburg AG
smi
22.12.2023
In der Justizvollzugsanstalt Lenzburg ist ein 40-Jähriger Häftling am Morgen des 21. Dezember tot aufgefunden worden. Wie sich nun zeigt, handelt sich um den Mörder der Au Pair Lucie.
smi
22.12.2023, 14:15
22.12.2023, 14:29
smi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Mörder von Au Pair Lucie ist in seiner Zelle in der Haftanstalt Lenzburg tot aufgefunden worden.
Die Behörden gehen von einem Suizid aus, die Todesursache wird aber noch ermittelt.
In der Justiz- und Strafanstalt (JVA) Lenzburg AG ist der verurteilte Mörder des 16-jährigen Au-pair-Mädchens Lucie am Donnerstagmorgen tot in seiner Zelle aufgefunden worden. Die Behörden gehen aufgrund der Umstände von einem Suizid aus. Der Mord geschah 2009.
Die Staatsanwaltschaft untersucht den Todesfall. Das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass es sich beim Toten um den 40-jährigen Schweizer handle. Verschiedene Online-Medien hatten zuvor berichtet, beim Toten handle es sich um diesen Mann.
Klarheit über die Todesursache soll eine Untersuchung der Rechtsmedizin bringen, wie das DVI festhielt. Vollzugsangestellte hätten den Todesfall am Donnerstagmorgen bei der Zellenöffnung festgestellt.
Keine Anzeichen auf Suizidgefahr
Es habe im Vorfeld gemäss ersten Abklärungen keine Anzeichen einer Suizidalität gegeben. Der verstorbene Mann habe sich seit einigen Jahren im Strafvollzug befunden. Der letzte Todesfall im Normalvollzug der Strafanstalt der JVA Lenzburg ereignete sich gemäss Behördenangaben im Jahr 2016, der letzte Suizid im Jahr 2012.
Der Mann hatte am Abend des 4. März 2009 die 16-jährige Lucie in Rieden bei Baden AG getötet. Der damals 25-jährige, arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte die Freiburgerin unter dem Vorwand, Fotos zu machen, in seine Wohnung gelockt und getötet.
Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Schweizer im Februar 2012 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und ordnete seine ordentliche Verwahrung an. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft und der Angehörigen sprach das Obergericht im Oktober 2012 eine lebenslange Verwahrung aus.
Ende 2013 hob das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung des Mörders auf. Laut den Richtern in Lausanne darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebzeit als unbehandelbar beurteilt wird.