Jurafrage Moutier-Abstimmung bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen

SDA

7.2.2018 - 10:11

Die Abstimmung über den Kantonswechsel von Moutier von Bern zum Jura hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Berner Staatsanwaltschaft fand keine Hinweise auf "gekaufte" Stimmzettel. (Archivbild)
Die Abstimmung über den Kantonswechsel von Moutier von Bern zum Jura hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Berner Staatsanwaltschaft fand keine Hinweise auf "gekaufte" Stimmzettel. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Abstimmung über den Wechsel der bernjurassischen Kleinstadt Moutier zum Kanton Jura bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Berner Staatsanwaltschaft hat keine Hinweise gefunden, dass Stimmzettel "gekauft" worden wären.

Sie hat deshalb die Untersuchung gegen Unbekannt wegen Vergehen gegen den Volkswillen eingestellt. Das teilte sie am Mittwoch mit.

Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich im Juni 2017 mit knappem Mehr für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Acht Abstimmungsbeschwerden sind dazu noch immer beim Regierungsstatthalter hängig.

Im Rahmen einer dieser Beschwerden wiesen sechs Unterzeichner auf ein kursierendes Gerücht hin, wonach Stimmzettel "gekauft" worden seien. Das rief die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland auf den Plan. Sie befragte insgesamt 28 Personen. Die Verdachtsmomente liessen sich aber nicht erhärten.

Die Staatsanwaltschaft fand nach eigenen Angaben keine Beweise, dass Einfluss auf das Abstimmungsverhalten ausgeübt worden wäre. Auch das Gerücht, Stimmzettel seien planmässig ausgefüllt worden, liess sich nicht erhärten.

Bei den noch hängigen Beschwerden geht es unter anderem darum, dass Argumente für und wider den Kantonswechsel von Moutier tendenziös dargestellt worden seien. Auch sei die schriftliche Stimmabgabe nicht regelkonform abgelaufen.

Die Stimmberechtigten von Moutier entschieden sich am 18. Juni 2017 mit einer Differenz von 137 Stimmen für einen Wechsel zum Kanton Jura. Der Urnengang wurde von Bundesvertretern beobachtet.

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