Jurafrage Moutier möchte im Juni 2020 erneut abstimmen

SDA

2.10.2019 - 16:45

Gemeinderat Valentin Zuber (links) und Moutiers Stadtpräsident Marcel Winistoerfer präsentierten am Mittwoch ihre Pläne für eine neue Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier.
Gemeinderat Valentin Zuber (links) und Moutiers Stadtpräsident Marcel Winistoerfer präsentierten am Mittwoch ihre Pläne für eine neue Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier.
Source: Keystone/Leandre Duggan

Der Gemeinderat von Moutier möchte am 21. Juni 2020 erneut über die Kantonszugehörigkeit von Moutier abstimmen lassen. Auf eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Annullierung der Abstimmung wird verzichtet.

Dies gab Gemeindepräsident Marcel Winistoerfer am Mittwoch vor den Medien in Moutier bekannt. Man habe zur Kenntnis genommen, dass die einzelnen Beschwerdeführer auf einen Weiterzug der Ungültigkeitserklärung verzichteten, sagte Winistoerfer weiter.

Die Gemeinde selbst wäre im Übrigen nur beschwerdeberechtigt gewesen, wenn die Gemeindeautonomie verletzt worden wäre. Dies sei hier nicht der Fall. Der Verzicht auf einen Rekurs in Lausanne bedeute aber nicht, dass man mit der Begründung der Berner Justiz einverstanden sei.

Das Berner Verwaltungsgericht hatte die Ungültigkeitserklärung der Moutier-Abstimmung vom Juni 2017 wegen «schwerer Rechtsverletzungen» bestätigt. Den Gemeindebehörden wird unter anderem unzulässige und irreführende Propaganda vor dem Urnengang vorgeworfen.

Neue Abstimmung muss «unangreifbar» sein

Die Abstimmung solle nun so rasch wie möglich wiederholt werden, sagte Winistoerfer. Der vorgeschlagene Termin vom Juni 2020 biete genügend Zeit, damit die von der Eidgenossenschaft geleiteten Diskussionen zwischen den Kantonen Bern und Jura geführt werden könnten. Der Gemeinderat möchte dazu beigezogen werden.

Laut Gemeinderatsmitglied Valentin Zuber ist das vorgeschlagene Abstimmungsdatum «nicht in Stein gemeisselt». Am wichtigsten sei, dass die neue Abstimmung «unangreifbar» sei, betonte Zuber, der im Gemeinderat neu für die Jurafrage zuständig ist. Winistoerfer, der im Visier der Beschwerden stand, tritt in den Hintergrund.

Die Behörden von Moutier erachten sich als rechtlich zuständig für die Organisation eines neuen Urnengangs. Man gehe davon aus, dass die Roadmap vom 4. Februar 2015 über das Prozedere zur Moutier-Abstimmung nach wie vor gültig sei. Insofern könne die Spezialgesetzgebung für den Urnengang von 2017 «reproduziert» werden.

Zuber erinnerte im Weiteren daran, dass bereits der Urnengang von 2017 bereits speziell überwacht worden sei. Man wolle aber mit allen Partnern darüber diskutieren, wie Überwachung und Kontrolle einer neuen Abstimmung verbessert werden könnten.

Berner Regierung reagiert «in den nächsten Tagen»

Beim Kanton Bern war am Mittwoch keine Reaktion erhältlich. Der Berner Regierungsrat werde seine Haltung in den nächsten Tagen öffentlich darlegen, hiess es beim Amt für Kommunikation auf Anfrage.

Mit Unverständnis reagierten die Proberner in Moutier auf die Ankündigung eines neuen Abstimmungstermins durch den Gemeinderat. Bevor man neu abstimme, solle zuerst analysiert werden, was beim ersten Urnengang falsch gelaufen sei, sagte Patrick Röthlisberger, Präsident von Moutier-Résiste, zu Keystone-SDA.

Die Tripartite Jurakonferenz unter der Leitung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter trifft sich im Laufe des Monats Oktober. Das genaue Datum des Treffens wird jeweils nicht im Voraus bekannt gegeben.

Über die Inhalte werde wie üblich im Anschluss informiert werden, sagte Jean-Christophe Geiser, Jura-Beauftragter des Bundesamtes für Justiz (BJ) auf Anfrage.

Bei einer allfällig neuen Abstimmung sind gemäss Geiser aus rechtlicher Sicht zwei Themen zentral, die vom Berner Verwaltungsgericht gerügt worden waren: die Kampagne sowie die Transparenz des Wahlregisters. Einen Beschwerdeweg werde es aber auch bei einer neuen Abstimmung geben.

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