Mutter schlug schneller zu, der Vater härter Mutmassliche Quäl-Eltern stehen morgen in Horgen vor Gericht

SDA/dmu

14.1.2024 - 11:17

Den Eltern wird vorgeworfen, ihre Tochter über Jahre gequält zu haben. Sie müssen sich ab morgen Montag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten. (Archivbild)
Den Eltern wird vorgeworfen, ihre Tochter über Jahre gequält zu haben. Sie müssen sich ab morgen Montag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten. (Archivbild)
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Einer Mutter und einem Vater wird vorgeworfen, ihre Tochter mit Klebeband gefesselt und im Keller eingesperrt zu haben. Sie müssen sich morgen Montag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten.

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  • Einer Mutter und einem Vater wird vorgeworfen, ihre Tochter über Jahre gequält zu haben.
  • Sie sollen das Mädchen unter anderem mit Klebeband gefesselt und im Keller eingesperrt haben.
  • Die Eltern müssen sich morgen Montag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten.

Vor dem Bezirksgericht Horgen müssen sich morgen Montag eine 44-jährige Mutter und ein 45-jähriger Vater verantworten, die ihre Tochter über Jahre gequält haben sollen. Gemäss Anklage haben sie das Mädchen unter anderem mit Klebeband gefesselt und im Keller eingesperrt.

Beide Elternteile sind wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Welches Strafmass die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert, will diese erst beim Prozess bekannt geben.

Ab einem Alter von fünf Jahren setzten die beiden Schweizer ein gemäss Anklage «erniedrigendes Erziehungs- und Strafsystem» ein, das bei der Tochter zu einer schweren psychischen Schädigung führte.

Zwei Mal versuchte die Tochter sich im Laufe ihrer Kindheit und Jugend das Leben zu nehmen. Heute leidet sie, inzwischen volljährig, unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Die Mutter schlug schneller zu, der Vater härter

Die Mutter habe jeweils schneller zugeschlagen, der Vater hingegen härter, fasst die Staatsanwaltschaft die «Erziehungsmethoden» zusammen. In der Anklageschrift ist von ausgeschlagenen Milchzähnen die Rede. Der Vater soll zudem auf den Hals des Mädchens gekniet sein und es so fast erwürgt haben.

Die Mutter hielt ihren Ehemann gemäss Anklage nicht vom Prügeln ab. Sie schlug ebenfalls zu, etwa wenn das Mädchen die Hausaufgaben nicht machen wollte. Sie soll auch den Stiel des Wischmobs in den Bauch der Tochter gerammt und sie mit dem Gartenschlauch abgespritzt haben. Dazu kamen «Strafaktionen» wie stundenlanges Stehen.

Blaue Flecken mit Schminke abgedeckt

Das Mädchen musste gemäss Anklage vom Boden essen, wurde mit Klebeband gefesselt im Keller eingesperrt und während Jahren immer wieder aus der Wohnung ausgeschlossen. Manchmal musste es Tage im Garten, im Keller oder im Auto verbringen.

Bei sichtbaren Verletzungen liessen die Eltern ihre Tochter jeweils nicht zur Schule oder sie deckten die blauen Flecken mit Make-up ab. Die Verletzungen waren teilweise aber so gravierend, dass das Mädchen längere Zeit der Schule fernblieb.

Ab welchem Zeitpunkt die Schule und die Behörden intervenierten, geht aus der Anklage nicht hervor. Im August 2021 verhaftete die Polizei die Eltern und steckte sie für einen Monat in Untersuchungshaft. Seit Ende September 2021 sind sie wieder auf freiem Fuss. Das Bezirksgericht Horgen wird das Urteil gegen die beiden am 22. Januar eröffnen.