NachrichtendienstNachrichtendienst hält sich an Vorgaben
SDA
28.3.2019 - 11:04
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) macht Gebrauch von seinen neuen Möglichkeiten. Im vergangenen Jahr hat er sich dabei an die Vorgaben gehalten. Zu diesem Schluss kommt die unabhängige Aufsichtsbehörde AB-ND.
Grundsätzlich arbeite der Nachrichtendienst rechtmässig, wirksam und zweckmässig, sagte Thomas Fritschi, der Chef der Aufsichtsbehörde, am Donnerstag vor den Medien in Bern. Punktuell gebe es jedoch Verbesserungspotenzial, die Abläufe könnten noch optimiert werden.
Die neue Behörde hat im vergangenen Jahr 13 Prüfungen durchgeführt. Daraus ergaben sich 32 Empfehlungen und 30 Hinweise. Der Verteidigungsminister – letztes Jahr noch Bundesrat Guy Parmelin – habe sämtliche Empfehlungen akzeptiert und seine Dienste mit der Umsetzung beauftragt, schreibt die AB-ND in ihrem ersten Jahresbericht.
Die Prüfungen im vergangenen Jahr betrafen alle Bereiche – auch die neuen Überwachungsinstrumente. Seit Herbst 2017 darf der Nachrichtendienst Räume verwanzen, E-Mails mitlesen oder Telefongespräche mithören.
Frist verpasst
Solche Massnahmen müssen richterlich genehmigt werden. Die AB-ND kontrolliert, ob der Nachrichtendienst die richterlichen Vorgaben beachtet. Im Allgemeinen gehe der NDB vorsichtig mit den Auflagen um und respektiere Einschränkungen bei der Umsetzung, heisst es im Bericht.
In einem Fall habe er dem Gericht die Ergebnisse der Massnahme nicht rechtzeitig mitgeteilt. Dies ist mit Blick auf eine mögliche Verlängerung der Massnahme von Bedeutung. Die Frist sei verpasst worden, weil ein System zur Fristenkontrolle gefehlt habe, erklärte Fritschi. In solchen Punkten gebe es Optimierungspotenzial.
Regeln zu Kabelaufklärung präzisieren
Bei der Kabelaufklärung empfiehlt die AB-ND eine Präzisierung der rechtlichen Grundlagen. Die Kabelaufklärung wird vom Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) der Armee durchgeführt. Dabei werden Daten aus der Internetkommunikation ausgewertet. Gemäss einer Verordnungsbestimmung kann das ZEO den Auftraggebern vorschlagen, zusätzliche «Funkaufklärungsobjekte» in laufende Aufträge aufzunehmen. Die Bestimmung ist somit auf die Funkaufklärung und nicht auf die Kabelaufklärung ausgerichtet.
Laut der AB-ND ist es zweifelhaft, ob die vom ZEO praktizierte Informationsbeschaffung dieser Bestimmung entspricht. Dabei geht es laut Fritschi um die Selektoren, die ins System eingegeben werden – etwa Namen, Adressen oder Telefonnummern. Mit der heutigen Technologie sei der Auswurf viel umfangreicher, erklärte Fritschi. Eine Klärung sei daher unerlässlich.
Arbeitsdaten löschen
Eine weitere Empfehlung betrifft die «individuellen Arbeitsdaten» von Mitarbeitenden des NDB. Weil dieser Begriff durch die Mitarbeitenden unterschiedlich interpretiert wird, soll er im Reglement erläutert werden. Nicht mehr benötigte individuelle Arbeitsdaten sollen die Mitarbeitenden grundsätzlich löschen.
Für die Rekrutierung, Führung und Entlassung von menschlichen Quellen besteht laut dem Bericht ein Prozess, der durch eine umfangreiche Dokumentation begleitet wird. Verbessern sollte der NDB aus Sicht der Aufsichtsbehörde die interne Dokumentation von Selbstanbietern.
Mängel in der Organisation
Kontrolliert hat die AB-ND auch die nachrichtendienstlichen Elemente in der Armee. Die Prüfung ergab, dass noch nicht alles an die neuen Strukturen gemäss der Armeereform angepasst wurde. Weiter stellt die AB-ND fest, dass der Begriff «Nachrichtendienst der Armee» zwar klar umschrieben ist, aber die Gesamtverantwortung für die Organisation nicht klar einer Organisationseinheit zugewiesen wird.
Schliesslich ist die AB-ND der Meinung, dass die Kontrolle des bi- und multilateralen nachrichtendienstlichen Datenaustausches gestärkt werden muss. Die Aufsichtsorgane aus den Niederlanden Belgien, Dänemark und Norwegen teilten diese Auffassung, heisst es im Bericht.
Keine Beschwerdestelle
Die AB-ND erhielt 2018 auch Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch mutmassliche nachrichtendienstliche Aktivitäten gestört oder bedroht fühlten oder auf vermutete Missstände hinwiesen. Dazu hält sie fest, sie sei keine Beschwerdestelle und habe keine Befugnis, Einzelpersonen über allenfalls sie betreffende Erkenntnisse zu informieren.
Das Parlament hatte der AB-ND für das Jahr 2018 ein Budget von 2,3 Millionen Franken bewilligt. Davon wurden rund 1,8 Millionen Franken für Personalkosten eingesetzt. Das entspricht zehn Vollzeitstellen. Mit ihrer Arbeit fördere die AB-ND das Vertrauen in die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, sagte Fritschi.
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