Fall Daniel Moser Nachrichtendienst hat Gesetz verletzt

SDA

26.3.2018 - 17:36

Die parlamentarische Aufsicht stellt dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) im Fall Daniel Moser ein schlechtes Zeugnis aus. Dieser soll das Gesetz missachtet, wertlose Informationen gesammelt und den Spion schlecht geführt haben.

Moser war im April 2017 in Frankfurt verhaftet und später zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Seither befasst sich die für den Geheimbereich zuständige Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) mit dem Fall. Am Montag veröffentlichte sie ihren Bericht dazu.

Daraus geht hervor, dass der NDB Moser 2011 mit der Beschaffung nutzloser Informationen beauftragte. Es ging um Personalien von drei deutschen Steuerfahndern. Die Angaben sollten in das Schweizer Strafverfahren um einen Datendiebstahl bei der Grossbank Credit Suisse einfliessen.

Schlecht geführt

Eine Untersuchung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft kam jedoch zum Schluss, dass die Identität der Fahnder auch ohne die zusätzlichen Informationen bekannt war. Die einzige Erklärung für den Auftrag an Moser sei mangelhafte Zusammenarbeit der Schweizer Behörden, erklärte GPDel-Mitglied Anne Seydoux (CVP/JU) vor den Bundeshausmedien.

Nach einem Datendiebstahl bei der UBS erhielt Moser 2012 den Auftrag, den Datendieb zu eruieren und ein Abwehrdispositiv aufzubauen. Dafür erhielt er 60'000 Euro, konnte aber keine brauchbaren Resultate liefern. Ob das Geld für den vorgesehenen Zweck eingesetzt wurde, konnte die GPDel nicht feststellen.

Zweifel hat sie auch am Gehalt früher beschaffter Informationen. Moser habe fast nur Aufträge ausgeführt, die er selber vorgeschlagen habe, sagte Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ), der letztes Jahr die GPDel präsidierte. Es frage sich, ob Moser seinen Führungsoffizier geführt habe oder umgekehrt.

Der Nachrichtendienst des Bundes hat mit einem Spionageeinsatz Schweizer Recht gebrochen: Daniel Moser vor Gericht in Deutschland (Archivbild)
Der Nachrichtendienst des Bundes hat mit einem Spionageeinsatz Schweizer Recht gebrochen: Daniel Moser vor Gericht in Deutschland (Archivbild)
Source: KEYSTONE/EPA POOL/ARMANDO BABANI / POOL

Unzulässige Informationsbeschaffung

Schwerer wiegt aber die Beurteilung der rechtlichen Grundlagen. Die Aufsichtsdelegation kommt nämlich zum Schluss, dass der NDB geltendes Recht missachtete. Dieser hätte zwar Informationen über die Absichten und das Dispositiv der deutschen Steuerbörden sammeln und bearbeiten dürfen. Grundlage dafür ist laut GPDel das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

"Eine aktive Informationsbeschaffung im Ausland wäre aber nicht zulässig gewesen", heisst es im Bericht. Das betrifft vor allem die Pläne Mosers, einen Maulwurf in der Steuerfahndung von Nordrhein-Westfalen zu platzieren. Solche Informationsbeschaffungen fallen unter das Gesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG).

Der Führungsoffizier war sich dieses Unterschieds offenbar nicht bewusst. Auch die Leitung des Nachrichtendienstes ordnete der organisatorischen Trennung von Inland- und Auslandbeschaffung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zu, wie es im Bericht heisst. Der NDB habe die unterschiedlichen Vorgaben zu wenig berücksichtigt.

NDB ignorierte Vorgaben

Dabei offenbart sich ein jahrelanger Konflikt zwischen dem NDB und der GPDel. Es sei das Parlament gewesen, welches das Gesetz gemacht habe, rief GPDel-Präsident Claude Janiak (SP/BL) in Erinnerung. Auch Kuprecht stellte fest, dass der NDB die Vorgaben zur Umsetzung des ZNDG während Jahren ignoriert habe. "Man hat hier einfach eine eigene Rechtsauffassung durchgesetzt."

Schliesslich zeigt der Bericht, dass der NDB Moser den deutschen Behörden durch Passivität ans Messer lieferte. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit 2015 ein eigenes Verfahren gegen Moser. In der Einvernahme machte dieser auch Aussagen zur Zusammenarbeit mit dem NDB.

Mehrere Mitbeschuldigte Mosers mit Wohnsitz in Deutschland bekamen Einsicht in diese Akten. Auf diesem Weg sollen die Unterlagen am Ende beim deutschen Generalbundesanwalt gelandet sein, der den beschuldigten Spion schliesslich festnehmen liess.

Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden, wie sie in einem eigenen Bericht festhält. Laut GPDel machte aber der NDB einen Fehler: Er habe fälschlicherweise angenommen, die Bundesanwaltschaft würde von sich aus dafür sorgen, dass Mosers Aussagen vertraulich behandelt würden, heisst es im Bericht.

Riskante Privatdetektive

Gestützt darauf mach die GPDel verschiedene Empfehlungen. So muss der NDB unter anderem sicherstellen, dass der Einsatz einer Quelle rechtmässig ist. Als besonders riskant beurteilt die GPDel den Einsatz von Privatdetektiven. Janiak sprach von einer "Szene", die sich ihren Lebensunterhalt mit der Informationsbeschaffung verdiene. Diese Leute könnten auch für Kunden arbeiten, die die Interessen anderer Staaten vertreten, wie es im Bericht heisst.

Dem Bundesrat empfiehlt die GPDel, den Einsatz von Spionen gestützt auf das neue Nachrichtendienstgesetz nur zu genehmigen, wenn von der Operation verwertbare Informationen zu erwarten sind. Das Verteidigungsdepartement muss ein Konzept vorlegen, wie der Direktor des NDB künftig für eine laufende Beurteilung der Operationen sorgen kann. EDA-Generalsekretär Markus Seiler, der den Posten zur fraglichen Zeit innehatte, war über Mosers Einsatz offenbar nur mangelhaft im Bild gewesen.

Bilder aus der Schweiz
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