Kantone und Gemeinden sollen Pilotversuche zu Mobility Pricing durchführen können. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Er prüft ausserdem eine neue Kilometerabgabe anstelle der heutigen Steuern und Abgaben.
Mit Mobility Pricing sollen die Verkehrsspitzen geglättet und die Kapazitäten auf Strasse und Schiene besser genutzt werden. Wer zu Stosszeiten oder auf besonders stark befahrenen Strecken auf Strasse oder Schiene unterwegs ist, muss beispielsweise mehr bezahlen.
2015 legte der Bundesrat einen Konzeptbericht dazu vor. Später beauftragte er das Verkehrsdepartement UVEK, mit interessierten Kantonen die Durchführung von Pilotprojekten zu prüfen. 2017 beschloss er dann aber, vorerst darauf zu verzichten und zuerst am Beispiel der Region Zug auf theoretischer Ebene zu untersuchen, welche Auswirkungen Mobility Pricing hätte.
Entlastung möglich
Am Freitag hat der Bundesrat nun die Ergebnisse dieser Wirkungsanalyse zur Kenntnis genommen. Die Analyse zeige, dass Mobility Pricing einen wesentlichen Beitrag zum Glätten von Verkehrsspitzen in stark belasteten Agglomerationen leisten können, schreibt er.
Die Verkehrsmenge im motorisierten Individualverkehr könne in den Spitzenstunden um 9 bis 12 Prozent reduziert werden, im öffentlichen Verkehr um 5 bis 9 Prozent. Insgesamt resultiere damit eine deutlich spürbare Verringerung der überlasteten Strecken.
Unterschiedliche Erwartungen
Die Abklärungen hätten auch gezeigt, dass die erforderlichen Technologien vorhanden seien und dass der Datenschutz gewährleistet werden könne. Die Umsetzung sei aber sehr komplex, hält der Bundesrat fest.
Zudem gebe es unterschiedliche Ziele und Erwartungen, die mit Mobility Pricing verknüpft würden. Für gewisse Akteure stehe die Glättung der Verkehrsspitzen im Vordergrund, andere wollten damit die Mobilitätsnachfrage senken, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sichern oder den öffentlichen Verkehr fördern.
Schrittweises Vorgehen
Deshalb gehe er weiterhin etappenweise vor, schreibt der Bundesrat. Konkret hat er das UVEK und das Finanzdepartement beauftragt, ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten.
Dabei sollen bestehende Steuern und Abgaben durch eine fahrleistungsabhängige Abgabe abgelöst werden, zum Beispiel eine Kilometerabgabe. Dies sei nötig, weil aufgrund der wachsenden Anzahl Elektroautos die Erträge aus den Mineralölsteuern sinken würden, erklärt der Bundesrat. Auch zeige der Trend im Zusammenhang mit den Klimazielen weg von Diesel und Benzin.
Kantone und Städte gesucht
Mit dem Konzept soll geprüft werden, ob die Autobahnvignette, die Automobilsteuer und die Aufgabe auf E-Fahrzeuge in die neu zu schaffende Abgabe integriert werden sollen.
Weiter soll das Uvek Kantone, Städte und Gemeinden suchen, die Pilotversuche durchführen möchten. Um solche zu ermöglichen, bereitet das Departement eine rechtliche Grundlage vor, die der Bundesrat in die Vernehmlassung schicken wird.
Insgesamt nicht teurer
In der theoretischen Wirkungsanalyse zur Region Zug wurden für den Strassenverkehr die Mineralölsteuern, die Autobahnvignette und die Automobilsteuer durch eine Kilometerabgabe ersetzt.
Für den öffentlichen Verkehr wurden ebenfalls leistungsabhängige Tarife angenommen. Für den engeren Kreis der Stadt und Agglomeration Zug zeitlich differenzierte Tarife einberechnet. Die Kilometertarife zu Spitzenzeiten am Morgen und im Feierabendverkehr fielen höher aus als zu den Randzeiten. Aber so, dass die Verkehrsteilnehmenden insgesamt nicht stärker belastet würden als heute.
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