Schutz der LGBTQ-Community Nationalrat fordert Verbot von Konversionstherapien

SDA, gbi

12.12.2022 - 17:38

Regenbogenfahne in einem Strassenumzug. Der Nationalrat will Konversionsmassnahmen an jungen LGBTQ-Personen verbieten. (Themenbild)
Regenbogenfahne in einem Strassenumzug. Der Nationalrat will Konversionsmassnahmen an jungen LGBTQ-Personen verbieten. (Themenbild)
Keystone

Der Nationalrat will minderjährige und junge queere Menschen vor sogenannten Konversionstherapien schützen. Methoden, die zur Umpolung der Geschlechtsidentität führen sollen, gehörten verboten.

Homosexualität oder Transsexualität durch Therapie «heilen»? Dieses Ziel verfolgen sogenannten Konversionsmassnahmen. In mehreren europäischen Staaten sind diese bereits verboten. Nun kommt auch die Schweiz Bewegung in die Sache. 

Der Nationalrat nahm am Montag deutlich, mit 143 zu 37 Stimmen und bei 11 Enthaltungen, eine Motion ihrer Rechtskommission an, die vom Bundesrat die Schaffung einer entsprechende Strafnorm verlangt. Auch das Werben für Konversionsmassnahmen, die Vermittlung und das Anbieten solcher Massnahmen sollen verboten werden.

Nicht unter das Verbot fallen sollen begleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung, medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung und Therapien für Sexualpräferenzen, wenn diese strafrechtlich relevant sind. Gemeint sind hier Exhibitionismus und Pädosexualität.

Die Motion geht als Nächstes an den Ständerat.

Der Rechtskommission des Nationalrats besteht auf national einheitlichen Bestimmungen zum Thema. Auch solle sich der Bundesrat bei der Arbeit an dem Verbot am Ausland orientieren, verlangte Patricia von Falkenstein (LDP/BS) namens der Kommissionsmehrheit. Konversionsmassnahmen seien für die Betroffenen eine extreme seelische Belastung.

Eine Minderheit um Yves Nidegger (SVP/GE) wollte die Motion ablehnen. Es sei kaum etwas bekannt über solche Therapien und deren Existenz, sagte Nidegger und forderte, zunächst den vom Parlament bestellten Bericht des Bundesrates zum Thema abzuwarten.

Der Bundesrat beantragte ebenfalls ein Nein zur Motion. Das geforderte Verbot sei auf Bundesebene nicht möglich, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einzelne Konversionshandlungen könnten schon heute strafbar sein, etwa wenn die persönliche Freiheit eingeschränkt werde. Der bestellte Bericht sei in ihrem Departement in Arbeit.

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