Steuern Nationalrat heisst Gesetzesentwurf für Individualbesteuerung gut

su, sda

25.9.2024 - 16:53

Die FDP-Nationalrätinnen Simone de Montmollin (vorne) und Jacqueline de Quattro (Bildmitte) beim Einreichen der Steuergerechtigkeits-Initiative, die die Individualbesteuerung verlangt. Der Nationalrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative mit knappem Mehr angenommen. (Archivbild)
Die FDP-Nationalrätinnen Simone de Montmollin (vorne) und Jacqueline de Quattro (Bildmitte) beim Einreichen der Steuergerechtigkeits-Initiative, die die Individualbesteuerung verlangt. Der Nationalrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative mit knappem Mehr angenommen. (Archivbild)
Keystone

Jede Person in der Schweiz soll eine eigene Steuererklärung einreichen und eigene Steuern bezahlen, unabhängig vom Zivilstand. Der Nationalrat hat am Mittwoch mit knappen Mehr den Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative gutgeheissen.

Er entschied mit 98 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung. Für die Vorlage stimmten SP, FDP, Grüne und GLP. Dagegen votierten SVP und Mitte. Das Gesetz über die Individualbesteuerung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative. Über die Parole will der Rat erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen über die Vorlage zur Individualbesteuerung entscheiden.

Minderheitsanträge von Rot-Grün, damit die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer wegen der individuellen Besteuerung nicht wie vom Bundesrat erwartet um eine Milliarde Franken sinken, lehnte der Rat in der Detailberatung ab. Ebenso sagte der Rat Nein zur Idee der SP, die familienexterne Kinderbetreuung in die Vorlage aufzunehmen.

Die SVP wiederum wollte an der Ehe als wirtschaftliche Gemeinschaft festhalten und beantragte mit zwei Minderheitsanträgen ein Voll- und ein Teilsplitting-Modell. Beide Anträge wurden trotz Unterstützung der Mitte-Fraktion abgelehnt.

Die Mitte-Partei hat für die Abschaffung der Heiratsstrafe eine eigene Volksinitiative eingereicht. Ihr Antrag, das Inkrafttreten der Vorlage dem Bundesrat zu überlassen, statt den Kantonen eine Übergangsfrist von sechs Jahren für die Umsetzung zu setzen, wurde mit 99 zu 94 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

su, sda