Steuern Nationalrat will elektronische Steuerverfahren voranbringen

SDA/tpfi

21.9.2020

Der Nationalrat will, dass die Kantone sollen elektronische Steuerverfahren anbieten..
Der Nationalrat will, dass die Kantone sollen elektronische Steuerverfahren anbieten..
Bild: Keystone/Alessandro Crinari

Die Kantone sollen neben der Steuererklärung auf Papier auch rein elektronische Steuerverfahren anbieten müssen. Das verlangt der Nationalrat. Er hat am Montag eine Digitalisierungsvorlage des Bundesrats verschärft.

Das Gesetz hat zum Ziel, die elektronische Abwicklung von Steuerverfahren voranzubringen. Damit hatte nur die SVP ein Problem, unter anderem wegen der Datensicherheit und einem befürchteten Eingriff in die Hoheit der Kantone. Deren Antrag auf Nichteintreten scheiterte aber mit 148 zu 45 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich mit dem gleichen Stimmverhältnis an.

Zuvor hatte er jedoch erhebliche Anpassungen beschlossen. So möchte der Bundesrat die Kantone lediglich ermächtigen, die Steuerverfahren elektronisch abzuwickeln. Das genügt der Mehrheit des Nationalrats nicht: Die Kantone sollen elektronische Verfahren anbieten müssen. So sollen etwa Steuererklärungen digital unterzeichnet und Dokumente digital zugestellt werden können.

Rücksicht auf KMU

Es sei wichtig, dass die Steuerpflichtigen, welche das elektronische Verfahren nutzen möchten, dies auch tun könnten, sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Entscheidend sei das Angebot, sagte Mitte-Sprecher Martin Landolt (BDP/GL).

Nicht einverstanden ist der Nationalrat hingegen mit dem Ansinnen, dass der Bundesrat elektronische Verfahren bei der Mehrwertsteuer oder der Stempelsteuer vorschreiben kann. Die bürgerliche Mehrheit hatte Bedenken, dass digitale Verfahren für einige Unternehmen problematisch sein könnten.

Einige KMU arbeiteten immer noch mit Papier, sagte Schneeberger. Mit Anreizen erreiche man mehr als mit Zwängen, erklärte Landolt. Finanzminister Ueli Maurer versicherte vergebens, dass die Vorschrift nicht überstürzt umgesetzt würde.

Einheitliche Formulare

Schliesslich beschloss der Nationalrat, dass für elektronische oder schriftliche Steuererklärungen in der ganzen Schweiz einheitliche Formulare und Datenformate verwendet werden müssen. Ziel ist eine Vereinfachung für Steuerpflichtige und Steuerberater.

Die übrigen Vorschläge des Bundesrats blieben unverändert. So sollen im elektronischen Verfahren die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sichergestellt werden. Elektronische Eingaben sollen nicht mehr zwingend unterschrieben werden müssen. Stattdessen sollen sie von den Steuerpflichtigen auch elektronisch bestätigt werden können.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Da die Beschlüsse des Nationalrats in die Hoheit der Kantone eingreifen, ist in der kleinen Kammer mit mehr Widerstand zu rechnen.

Zurück zur Startseite