Integration Nationalrat will «Sippenhaftung» – juristisch gar nicht möglich

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12.2.2020

Hans-Peter Portmann von der FDP will eine «Sippenhaftung».
Hans-Peter Portmann von der FDP will eine «Sippenhaftung».
Bild: Keystone

FDP-Nationalrat Portmann fordert die Ausschaffung der ganzen Familie eines Syrers, sollte diese ihre Integrationspflichten nicht erfüllen. Der Syrer soll zuvor Schwule angegriffen haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Politiker auf Twitter ihren Emotionen freien Lauf lassen. Das neueste Beispiel liefert der Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann:«Null Toleranz bei Hate Crime», forderte er auf dem Nachrichtendienst. Die Politik müsse reagieren. «Familien, wo Mitglieder dagegen verstossen, sind auszuschaffen.»

Der Hintergrund: Am Wochenende gab es einen Messerangriff auf Homosexuelle im Zürcher Niederdorf, inzwischen hat die Polizei einen 15-jährigen Syrer als Tatverdächtigen festgenommen. Portmann ist schwul.

Eine solche Aussage – erst recht von einem FDPler – bleibt nicht lange unkommentiert. Auf Twitter ist eine Debatte entbrannt. Portmann selber äusserte sich vor wenigen Stunden erneut auf der Plattform.

Auf die Frage eines Nutzers, ob er eine ganze Familie für die Verbrechen eines Einzelnen bestrafen wolle und wie das mit liberalen Werten vereinbar sein, antwortet Portmann: «Wenn vorläufig aufgenommene Migrationsfamilien ihren Integrationspflichten nicht nachkommen und ein Verhalten fördern, welches unserer Verfassung widerspricht, und sich daraus Straftaten ergeben, dann sollten sie ihr Gastrecht verlieren.» Mit Sippenhaftung habe das nichts zu tun.

Doch wie sieht das rechtlich aus? Kann eine ganze Familie, wie nun von Portmann gefordert, ausgeschafft werden, wenn nur jemand straffällig war?

«Nein», sagt Reto Kormann vom Staatssekretariat für Migration SEM dem «Tages-Anzeiger». «Die bei Straftaten vorgesehenen Massnahmen nach dem Asyl- sowie Ausländer- und Integrationsgesetz können nur gegenüber denjenigen Personen angewendet werden, die die Straftat selber begangen haben. Ein automatischer Einbezug der Familienangehörigen oder anderer Personen ist nicht möglich.»

Und auch der Kanton Zürich kennt laut der Zeitung keinen flächendeckenden Vertrag und verweist dabei auf die Zürcher Justizdirektion. In einigen Kantonen müssten Familien von Migranten eine Integrationsvereinbarung eingehen. Diese beinhaltet etwa das Erlernen der Landessprache sowie Kenntnisse über die gesellschaftlichen Verhältnisse, die Werte und Normen in der Schweiz.

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