SchwerverbrechenNationalrat will Verjährbarkeit aufheben
SDA/uri
1.6.2021
Schwerste Verbrechen, für die lebenslängliche Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, sollen laut dem Willen des Nationalrats nicht mehr verjähren.
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01.06.2021, 13:22
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Der Nationalrat hat am Dienstag eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen knapp angenommen, mit 90 zu 89 Stimmen und bei 10 Enthaltungen. Die Initiative fordert, dass die Verjährungsfrist für Verbrechen mit lebenslangen Strafen aufgehoben werden und diese unverjährbar sein sollten. Heute verjähren solche Straftaten – zum Beispiel Mord – nach 30 Jahren.
Technische Möglichkeiten
Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise hervorgebracht werden könnten, wurde die St. Galler Standesinitiative begründet. Täter könnten so noch überführt werden.
Die knapp unterlegene Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hatte sich gegen das Ansinnen ausgesprochen. Sie wolle an der Verjährung als rechtsstaatlichem Grundprinzip festhalten, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL) für die Mehrheit.
In den Augen der schliesslich obsiegenden Kommissionsminderheit leuchtet es nicht ein, dass ein Verbrechen wie Mord nicht mehr verfolgt werden könne, wenn zwischenzeitlich neue Hinweise auf die Täterschaft vorliegen. Das Argument, dass die Zeit alle Wunden heile, greife hier nicht, sagte Mike Egger (SVP/SG).
Vertreterinnen und Vertreter von SVP- und Mitte-Fraktion unterstützten die Initiative. Sie setzten sich schliesslich zusammen mit einem Teil der FDP durch.
Knappes Nein im Ständerat
Der Ständerat hatte die Standesinitiative im März 2020 mit 20 zu 18 Stimmen abgelehnt. Nachdem der Nationalrat sie nun unterstützt hat, ist die kleine Kammer wieder am Zug. Sagt sie ein zweites Mal Nein, ist die Initiative vom Tisch.
Unverjährbar sind in der Schweiz Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie qualifizierte terroristische Handlungen.
Mit dem Ja zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" sind seit 2008 auch die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar.