Nationalrats-Kommission Restaurants sollen schon früher aufgehen

SDA

19.2.2021 - 16:09

Restaurants sollen schon bald wieder öffnen können: Die Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrats erhöht den Druck auf den Bundesrat.
Restaurants sollen schon bald wieder öffnen können: Die Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrats erhöht den Druck auf den Bundesrat.
Bild: Keystone

Restaurants und Fitnesscenter sollen schon in einem Monat wieder öffnen dürfen. Das fordert die Gesundheitskommission des Nationalrats. Die vorsichtige Öffnungsstrategie des Bundesrats gerät damit weiter unter Druck. 

Der Bundesrat will den Lockdown langsam und Schritt für Schritt beenden. Sein Plan: Am 1. März sollen zuerst die Läden sowie Museen und Zoos wieder öffnen dürfen. Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt folgen – «bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate». Dann dürften die Restaurants im Aussenbereich wieder öffnen. 

Das geht vielen zu langsam. Neben der SVP, dem Gewerbeverband, Gastrosuisse und einzelnen Kantonen verlangt nun auch eine Mehrheit Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) schnellere Öffnungsschritte. Restaurants sollen bereits am 22. März öffnen.

In der SGK-N fiel der Entschied mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Auch Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport seien spätestens ab dem 22. März 2021 offen zu halten, fordert eine Kommissionsmehrheit von 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung.

Grosszügigere Kulturhilfe

Die Kommission will die Forderungen im Covid-19-Gesetz verankern, das ab übernächster Woche an der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte diskutiert wird. Die ersten definitiven Lockerungsschritte will der Bundesrat bereits nächsten Mittwoch kommunizieren. Derzeit läuft eine Konsultation bei den Kantonen.

Am Freitag haben sich weitere parlamentarische Kommissionen zu Wort gemeldet. So verlangt die Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, den Erwerbsausfall von Kulturschaffenden umfangreicher zu entschädigen. Von parlamentarischer Seite ins Spiel gebracht wurde eine neue Rechtsgrundlage für die rückwirkende Entrichtung von Entschädigungen.

Zudem fordert die WBK-N den Bundesrat per Schreiben auf, in seiner Ausstiegsstrategie Lockerungen im gesamten Kulturbereich – und nicht nur bei den Museen – in Erwägung zu ziehen. Weiter soll der Kulturbereich auch in den Monaten nach der Aufhebung der drastischen Massnahmen unterstützt und eine Reform zur besseren sozialen Absicherung von Kulturschaffenden in Betracht gezogen werden.

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