Schweiz Neu drohen Ordnungsbussen für Verstösse gegen Corona-Massnahmen

su, sda

1.2.2021 - 04:45

Masken sind Pflicht – auch im Freien. (Archivbild)
Masken sind Pflicht – auch im Freien. (Archivbild)
Bild: Keystone

Im Kampf gegen die Pandemie setzt der Bundesrat auf Massentests, die Verkürzung der Quarantäne – und Bussen. Je nach Delikt werden ab dem heutigen Montag zwischen 50 und 200 Franken fällig.

Widerhandlungen gegen einige Bestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus können ab dem heutigen Montag mit Ordnungsbussen geahndet werden. Je nach Delikt werden dabei zwischen 50 und 200 Franken fällig. So hatte es der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Mit einer Ordnungsbusse kann zum Beispiel gebüsst werden, wer im Zug oder im Bus, in Bahnhöfen und an Haltestellen sowie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen die vorgeschriebene Schutzmaske nicht trägt.

Einen Bussenzettel kann die Polizei aber auch ausstellen, falls jemand an unzulässigen Anlässen teilnimmt oder einen verbotenen privaten Anlass durchführt.

Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse solle die Einhaltung der Coronavirus-Massnahmen in der Gesellschaft fördern und die Strafverfolgungsbehörden entlasten, hatte der Bundesrat am Mittwoch zum Entscheid geschrieben. Verzeigungen und Bussen nach Verstössen gegen Coronavirus-Schutzbestimmungen waren aber bereits bisher möglich gewesen.

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