Fahrausweisvorschriften Neue Automatenregel: Fahrlehrer warnen vor tödlichen Unfällen

Rene Sollberger

28.12.2018

Die Wracks zweier Autos nach einem schweren Verkehrsunfall. (Symbolbild)
Die Wracks zweier Autos nach einem schweren Verkehrsunfall. (Symbolbild)
Keystone

Ab Februar fällt der sogenannte Automateneintrag. Wer die Fahrprüfung mit einem Automaten gemacht hat, darf dann trotzdem einen Wagen mit Handschaltung steuern. Experten schlagen Alarm.

Neulenker, die nie zuvor ein handgeschaltetes Auto gefahren sind, dürfen dies ab 1. Februar 2019 tun. Denn wer einen Automateneintrag aus der alten Regelung im Fahrausweis hat, kann ihn beim Strassenverkehrsamt entfernen lassen. Das hat der Bundesrat per Verordnung bestimmt.

«An sich haben wir mit dem Automateneintrag kein Problem. Es ist schliesslich nur eine Frage der Zeit, bis Automaten die grosse Mehrheit sind», sagt in einem «Blick»-Artikel Daniel Menzi, Geschäftsführer des Schweizerischen Fahrlehrerverbands SFV. Noch ist es allerdings nicht so weit: Der Anteil der Automaten in der Schweiz lag 2017 bei einem Viertel, jeder dritte neu zugelassene Wagen ist ein Automat. Darum sagt Menzi: «Die Verordnungsänderung kommt zu früh – es sind noch zu viele Geschaltete auf den Strassen.»

Förderung von E-Autos

Es war die abtretende Verkehrsministerin Doris Leuthard, die aufs Gas gedrückt hat.  Die neue Regelung ist in ihren Augen einer von vielen Punkten zur Förderung von Elektroautos, die technisch bedingt keine Gänge und also auch kein Schaltgetriebe haben.

Leuthards Bundesamt für Strassen (Astra) hofft, dass die Massnahme ein Anreiz wird, sich nur noch auf dem Automaten ausbilden zu lassen. Diese Rechnung dürfte aufgehen – wer will nicht zehn Fahrstunden einsparen? Ein Astra-Sprecher: «Wir rechnen damit, dass dann mehr Fahrschulen auch reine Elektrofahrzeuge einsetzen, so dass die Junglenkenden bereits früh mit der Elektromobilität in Berührung kommen.»

«Wird Menschenleben kosten»

Rolf Portmann, Jurist und Präsident der IG WAB, der Interessengemeinschaft der Anbieter der Wiederholungskurse, kritisiert die neue Regelung: «Dieser Teil der Verordnungsänderung ist leichtfertig, er wird Menschenleben kosten.»

Erstens werde es vorkommen, dass Personen mit geschalteten Autos andere gefährdeten, weil sie damit keine Erfahrung haben. Zweitens brauche ein Fahrschüler im geschalteten Wagen im Schnitt rund zehn Fahrstunden, um mit dem Auto zurechtzukommen. «Dabei lernt er schon viel über den Verkehr und darüber, wie sich Autos bewegen. Das fällt jetzt weg.»

Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung Bfu befürchtet, dass die Abschaffung des Automateneintrags das Unfallrisiko erhöhen werde.

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