Vorerst keine neue Abstimmung Neuer Anlauf zur Abschaffung der Heiratsstrafe

SDA/tjb

21.6.2019 - 14:35

È finita troppo presto.
È finita troppo presto.
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die Abstimmung über die Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe wird wiederholt – ausser die Initianten ziehen sie zurück. Der Bundesrat gibt der CVP eine Möglichkeit, sich aus einer vertrackten Lage zu befreien.

Das Bundesgericht hatte im Mai entschieden, dass die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe aufgehoben werden muss. Es begründete dies damit, dass der Bundesrat den Stimmberechtigten falsche Informationen geliefert hatte. Dadurch sei die Abstimmungsfreiheit verletzt worden.

Am Freitag hat der Bundesrat nun die Abstimmung aufgehoben. Es bestehe ein Rechtsanspruch, dass die Volksinitiative Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werde, schreibt er. Eine Abstimmung könne unterbleiben, wenn das Initiativkomitee die Volksinitiative zurückziehe. Gemäss seiner Auffassung sei ein Rückzug der Initiative bis zum Zeitpunkt der Festlegung des Termins der Wiederholungsabstimmung zulässig.

Gesetzesänderungen möglich

Die CVP könnte die Initiative zugunsten von Gesetzesänderungen zurückziehen. Der Bundesrat hat bereits vor über einem Jahr eine Vorlage ans Parlament geleitet. Bisher war diese aber sistiert. Nach der Sommerpause will der Bundesrat nun eine Zusatzbotschaft dazu vorlegen.

Diese soll die Anliegen der Volksinitiative thematisieren und die Hintergründe der falschen Informationen darlegen. Die Zusatzbotschaft ermögliche es dem Parlament, das Anliegen der Volksinitiative inhaltlich zu behandeln und einen Gegenvorschlag zu erarbeiten, schreibt der Bundesrat. Erarbeiten sollen diese das Finanzdepartement und das Innendepartement. Letzteres wird wegen sozialversicherungsrechtlicher Aspekte einbezogen.

Knapp abgelehnt

Die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» war im Februar 2016 knapp abgelehnt worden, mit 50,8 Prozent. Die Mehrheit der Kantone hatte zugestimmt. Das Bundesgericht schliesst nicht aus, das korrekte Informationen zu einem anderen Ausgang geführt hätten.

Mehr als zwei Jahre nach der Abstimmung hatte der Bundesrat darüber informiert, dass nicht wie in der Botschaft und in den Abstimmungsunterlagen angegeben rund 80'000 Zweiverdienerehepaare, sondern rund 454'000 von der Heiratsstrafe betroffen seien. In der früheren Schätzung hatten Zweiverdienerehepaare mit Kindern gefehlt. Bei der Zahl der betroffenen Rentnerpaare gab es keine Änderung. diese wird auf 250'000 geschätzt.

Umstrittener Initiativtext

Die CVP erklärte nach dem Bundesgerichtsurteil, sie möchte nicht, dass die Initiative direkt dem Volk vorgelegt werde. Das Parlament solle erst noch einmal darüber diskutieren – mit den richtigen Zahlen, forderte Parteipräsident Gerhard Pfister in Interviews.

Dass die CVP sich mit einem indirekten Gegenvorschlag einverstanden erklären könnte, hängt auch mit dem Wortlaut der Initiative zusammen. Dieser ist inzwischen selbst innerhalb der Partei umstritten, weil er eine Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau enthält. Ein Teil der Partei unterstützt die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Tieferer Betrag geschuldet

Der Bundesrat schlägt in seiner Gesetzesvorlage vor, dass die Behörden in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt würden sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren berechnen. Geschuldet wäre der tiefere Betrag.

Zur Heiratsstrafe kommt es heute, weil die Einkommen der Ehepaare zusammen veranlagt werden. Diese tragen dann wegen der Progression eine höhere Steuerlast. Das Bundesgericht hatte bereits 1984 festgehalten, dass eine steuerliche Mehrbelastung von über 10 Prozent verfassungswidrig sei.

Was die falschen Informationen vor der Abstimmung betrifft, verspricht der Bundesrat Besserung. Auf Basis der Vorschläge einer Arbeitsgruppe hat er beschlossen, quantitativen Angaben mehr Gewicht zu verleihen. Departemente und Ämter sollen verpflichtet werden, Fragen nach den relevanten Daten, deren Quelle, Schätzmethode, Aussagekraft und möglichen Aktualisierungszeitpunkten transparent darzulegen.

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