Wintersession Neues Bundesanwalts-Duo übernimmt in der Fifa-Affäre

gbi, SDA

15.12.2021

Die Ermittlungen gegen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und die Fifa können weitergehen.
Die Ermittlungen gegen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und die Fifa können weitergehen.
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Start eines neuen Kapitels in der Fifa-Affäre: Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Freitag Hans Maurer und Ulrich Weder zu den neuen ausserordentlichen Bundesanwälten gewählt. 

gbi, SDA

Es war eine überraschende Wende in den juristischen Ermittlungen zur Fifa-Affäre: Stefan Keller ist im Mai als ausserordentlicher Bundesanwalt zurückgetreten. Weil die Ermittlungen gegen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und die Spitze des Weltfussballverbands noch nicht abgeschlossen sind, muss ein neuer Chefermittler her.

Mit dieser Personalie haben sich am Mittwoch die Eidgenössischen Räte in Bern beschäftigt. Die Parlamentarier*innen setzten dabei gleich auf ein Zweiergespann: Hans Maurer und Ulrich Weder, beides Zürcher und ehemalige Staatsanwälte, wurden beide ins Amt gewählt. 

Das von der parlamentarischen Gerichtskommission vorgeschlagene Zweierticket war unbestritten. Alle Fraktionen unterstützten das Duo. Weder erhielt 189, Maurer 188 von 192 gültigen Stimmen. Bereits am Donnerstag treten sie ihr Amt an.

Die beiden Pensionäre wurden bereits in früheren Fällen durch die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft als ausserordentliche Staatsanwälte des Bundes eingesetzt. Zudem sind sie mit den vorliegenden Verfahren vertraut.

Eine Hälfte des neuen Duos: Ulrich Weder ist ehemaliger Staatsanwalt. (Archivbild)
Eine Hälfte des neuen Duos: Ulrich Weder ist ehemaliger Staatsanwalt. (Archivbild)
Bild: Keystone

Die Gerichtskommission erhofft sich von einem Ermittlungs-Duo eine effiziente Verfahrensführung und praktische sowie rechtliche Vorteile.

Ein Duo mit gleichen Kompetenzen könne bei der Untersuchung für mehr Stabilität sorgen und ähnlich einer Behörde auftreten, erklärte Kommissionspräsident und Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR). Zwei Ermittler fungierten als gegenseitiges «Backup» und gegenseitige Kontrolle. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Gewählten kommt Maurer der Stichentscheid zu.

Schwere Vorwürfe an der Justiz

Ihr Vorgänger Stefan Keller war als erster ausserordentlicher Bundesanwalt im September letzten Jahres vom Parlament beauftragt worden, informelle und nicht protokollierte Treffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino zu untersuchen. Lauber wird des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Begünstigung verdächtigt.

Nach seinem Abgang als ausserordentlicher Bundesanwalt hat Keller schwere Vorwürfe erhoben: Er warf dem Bundesstrafgericht in einem Interview mit der NZZ Parteilichkeit vor. Es habe ein Interesse gegeben, ihn gezielt «kaltzustellen». Auch die Bundesanwaltschaft – für die er notabene tätig war – habe ihn bei seinen Ermittlungen behindert und ihm die Einsicht in wichtige Akten verwehrt.

Zuvor hatte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts geurteilt, dass Keller wegen Befangenheit nicht mehr gegen Fifa-Chef Infantino ermitteln dürfe. Das Gericht warf Keller unter anderem eine unsachgemässe Kommunikation vor.

Die Fifa hatte von Beginn weg Zweifel an Kellers Qualifikation angemeldet und gelangte mit mehreren Beschwerden ans Gericht.