Alle Formen des Zusammenlebens als Paar – die Ehe, die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat – sind mit positiven wie negativen, oft sehr subjektiven Wertungen belegt.
Selten wird objektiv betrachtet in welcher Rechtsform hier zusammengelebt wird und welche finanziellen Folgen dies für den Umgang mit Geld im Alltag oder aber mit den Folgen bei wichtigen Lebensereignissen wie der Geburt eines Kindes, Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit oder auch einem Todesfall hat.
1988 hat der Gesetzgeber mit dem damals neuen Eherecht dafür gesorgt, dass die Ehe als Beziehung auf gleicher Augenhöhe verstanden wird. In dieser Hinsicht kommt die eingetragene Partnerschaft der Ehe näher als das Konkubinat.
Im Konkubinat ist ein Paar weder gleich berechtigt, noch gleich verpflichtet. Das Konkubinat als solches schafft keine gegenseitigen und durchsetzbaren Rechtsansprüche.
Daher gibt es nicht die eine richtige Lösung, die für alle Paare gilt. Es empfehlenswert die eigene Situation in regelmässigen Abständen zu überdenken – auch als Ehepaar und besonders im Hinblick auf die Pensionierung. Es gilt die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und ratsame Anpassungen unter der Berücksichtigung der gesamten Umstände anzugehen.
Alle Formen des Zusammenlebens als Paar – die Ehe, die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat – sind mit positiven wie negativen, oft sehr subjektiven Wertungen belegt.
Selten wird objektiv betrachtet in welcher Rechtsform hier zusammengelebt wird und welche finanziellen Folgen dies für den Umgang mit Geld im Alltag oder aber mit den Folgen bei wichtigen Lebensereignissen wie der Geburt eines Kindes, Arbeitsplatzverlust, Unfall, Krankheit oder auch einem Todesfall hat.
1988 hat der Gesetzgeber mit dem damals neuen Eherecht dafür gesorgt, dass die Ehe als Beziehung auf gleicher Augenhöhe verstanden wird. In dieser Hinsicht kommt die eingetragene Partnerschaft der Ehe näher als das Konkubinat.
Im Konkubinat ist ein Paar weder gleich berechtigt, noch gleich verpflichtet. Das Konkubinat als solches schafft keine gegenseitigen und durchsetzbaren Rechtsansprüche.
Daher gibt es nicht die eine richtige Lösung, die für alle Paare gilt. Es empfehlenswert die eigene Situation in regelmässigen Abständen zu überdenken – auch als Ehepaar und besonders im Hinblick auf die Pensionierung. Es gilt die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und ratsame Anpassungen unter der Berücksichtigung der gesamten Umstände anzugehen.
Der Bundesrat will die steuerliche Benachteiligung mancher Ehepaare beseitigen. Er hat am Mittwoch die gesetzlichen Grundlagen für eine neue Paarbesteuerung ans Parlament geleitet. Mehr zahlen müssten Konkubinatspaare mit Kindern.
Das Thema beschäftigt die Politik seit Jahren. 2016 ist eine Volksinitiative der CVP knapp gescheitert. Nun nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe. Er setzt dabei auf jene Lösung, die er bereits 2012 vorgeschlagen hatte.
"Wir haben das Gefühl, dieses Modell könnte vielleicht mehrheitsfähig werden", sagte Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien in Bern. Und vielleicht führe es zu einem Heiratsboom. "Wer weiss", sagte Maurer.
Fest steht, dass die neue Paarbesteuerung zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer führen würde. Laut Maurer kann das ohne zusätzliche Sparprogramme finanziert werden.
Der tiefere Betrag gilt
Heute werden manche Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Übersteigt die Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Der Bundesrat schlägt nun eine Tarifkorrektur vor.
In einem ersten Schritt soll die Behörde die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt berechnet sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. Das Ehepaar würde den tieferen der beiden Beträge schulden.
Abzug für Einverdienerehepaare
Die alternative Steuerberechnung vergrössert die Belastungsunterschiede zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren. Deshalb will der Bundesrat für Einverdienerehepaare neu einen Abzug in der Höhe von 8100 Franken einführen. Damit würden diese künftig weniger Steuern zahlen als nach geltendem Recht, wie es in der Botschaft heisst.
Der heutige Zweitverdienerabzug soll beibehalten werden. Selbst bei einem nur geringen Zweitverdienst soll dieser mindestens gleich hoch sein wie der Einverdienerabzug. Das soll verhindern, dass sich ein Zweiteinkommen steuertechnisch nicht lohnt. Die Arbeitsanreize würden erhöht, schreibt der Bundesrat. Beibehalten will er auch den Verheiratetenabzug. Alleinstehende sollen wie bereits heute stärker belastet sein.
Unverheiratete mit Kindern
Steigen würde die Steuerbelastung für Konkubinatspaare mit Kindern. Deren übermässige Entlastung sei eine der Ursachen dafür, dass manche Ehepaare benachteiligt seien, schreibt der Bundesrat. Deshalb soll für unverheiratete Personen mit Kindern künftig bei der direkten Bundessteuer stets der Grundtarif anstelle des Verheiratetentarifs zur Anwendung kommen.
Damit nicht Alleinerziehende darunter leiden, soll für sie die Mehrbelastung mit einem Abzug in der Höhe von 11'500 Franken kompensiert werden. Für mindestens 70 Prozent der Alleinerziehenden ändert sich nichts, weil sie wegen ihres tiefen Einkommens ohnehin keine direkte Bundessteuer zahlen. Kritiker warnten in der Vernehmlassung indes vor Vollzugsproblemen. Die Behörden müssten künftig abklären, ob alleinerziehende Person tatsächlich nicht mit einer weiteren erwachsenen Person im selben Haushalt lebten.
Konkubinats- statt Heiratsstrafe
Der Bundesrat hält eine "Konkubinatsstrafe" für gerechtfertigt. Es sei schwierig zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Beziehung derart gefestigt sei, dass es sich rechtfertigen würde, sie im Steuerrecht der Ehe gleichzustellen, argumentiert er.
Vor diesem Hintergrund sei eine gewisse Schlechterstellung bestimmter Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren hinzunehmen, zumal in der geltenden Rechtsordnung der Ehe und der Familie als wichtiger Grundeinheit der Gesellschaft eine Sonderstellung eingeräumt werde.
Strafe und Bonus
Schon heute werden manche Konkubinatspaare benachteiligt. 370'000 Ein- und Zweiverdienerehepaare profitieren nämlich von einem "Heiratsbonus". Sie müssen weniger Steuern zahlen als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dem gegenüber sind noch 80'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerpaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt.
In der Vernehmlassung von 2012 hatten sich die meisten Verbände und Kantone gegen das Modell der alternativen Steuerberechnung ausgesprochen. Die Parteien waren gespalten. Dafür waren CVP, EVP und BDP. Die SVP bezeichnete das Modell als möglichen Weg, hätte aber ein Voll- oder Teilsplitting bevorzugt. FDP, SP und die Grünen forderten einen Wechsel zur Individualbesteuerung.
Der Bundesrat bleibt dennoch bei seinen Plänen von damals. Da sich das alternative Berechnungsmodell nur auf die direkte Bundessteuer auswirkt, können die Kantone ihre Lösung für die Ehepaarbesteuerung beibehalten.
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