Das Schweizer Fernsehen (SRF) ist mit einem Rekurs gegen eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Affäre Maudet vor Bundesgericht abgeblitzt. Die Beschwerdeinstanz hatte das SRF wegen eines Beitrags über den Genfer Staatsrat gerügt.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (Ubi) war zum Schluss gekommen, dass ein Beitrag der Sendung «Rundschau» vom 3. Oktober 2018, der sich mit der Reise Pierre Maudets nach Abu Dhabi beschäftigte, gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen hatte. Dabei ging es laut Anmoderation um «die Akte Maudet und was das mit der Schweizer Drehscheibe für dreckiges Gold zu tun hat».
Der ehemalige FDP-Politiker erhob gegen den Beitrag des Politmagazins Beschwerde. In der Abstimmung war diese mit fünf zu drei Stimmen gutgeheissen worden. Die Ubi gelangte zur Ansicht, dass sich die Öffentlichkeit keine eigene Meinung über die Zusammenhänge zwischen der Reise des Richters, der Auftragsvergabe und dem Gold habe bilden können.
«Einschränkung der Medienfreiheit»
Diesen Entscheid wollte das SRF nicht auf sich sitzen lassen und ging vor Bundesgericht. Das Fernsehen machte geltend, der Ubi-Entscheid gegen den Beitrag der Sendung «Rundschau» schränke die Medienfreiheit ein. Eine Auseinandersetzung mit dem Fall Maudet sei nach den Enthüllungen in Genf nötig geworden. Damit müsse sich ein Staatsrat abfinden.
Hinsichtlich der angeblichen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots betonte das SRF, dass es die Behauptung Maudets anzweifeln könne, dass es während seiner Reise nie eine Frage des Goldes gegeben habe. Ausserdem wies das SRF den Vorwurf zurück, es habe nur Kritikern des Politikers das Wort erteilt. Damals sei keine unabhängige Person bereit gewesen, für ihn einzustehen.
In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erkennt das Bundesgericht zwar an, dass es wichtig sei, das öffentliche Leben einer solchen Persönlichkeit zu beleuchten. Dasselbe gelte für in die Schweiz importiertes Gold, das dort von arabischen Unternehmen kontrolliert werde.
Als problematisch erachteten die Richter hingegen die Hinweise auf Maudet bei der Anmoderation und am Enden des Abschnitts über den Goldhandel. Der neutrale Betrachter könne den Eindruck gewinne, dass das Thema des Goldtransfers nur wegen der Affäre Maudet behandelt worden sei.
Vorwurf der Einseitigkeit
Letztlich bleibe auch offen, welche Rolle das Gold während Maudets umstrittener Reise in die Emirate gespielt habe. In der Öffentlichkeit werde einseitig die Ansicht vertreten, dass der Magistrat eine Schlüsselrolle im Edelmetallhandel spiele. Nach Ansicht des Bundesgerichts gibt es kein Gegengewicht zum möglichen Eindruck, dass das Verhalten von Maudet der Korruption ähnle.
Die Weigerung Maudets, sich zu äussern, entbinde die Redaktion jedoch nicht von der Pflicht, sein Verhalten in einen Gesamtkontext zu stellen. Die Objektivität verlange eine Erinnerung an die rechtlichen Grundlagen des Goldhandels und die Rolle von Bundesrat und Parlament, anstatt sich auf eine einzelne Person zu konzentrieren.
Angebot ausgeschlagen
In einer Stellungnahme zum Urteil wies das SRF erneut darauf hin, dass die «Rundschau» vor der Veröffentlichung der Sendung mehrfach versucht habe, eine Stellungnahme von Maudet einzuholen und ihm auch ein Interview angeboten habe. (Urteil 2C_778/2019 vom 28. August 2020)
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